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Online-Shop kaufen

Einfach einen bereits funktionierenden Shop kaufen. Kaufen Sie moderne Damenmode ganz einfach online und neu kopiert im Online-Shop. Die Kunden kaufen sicher im Internet ein.

Geldverdienen im Netz mit einem Turnkey-Online-Shop

Als Shop-Betreiber haben wir selbst langjährige Praxiserfahrung, so dass wir heute wissen, wo die Hindernisse beim Einstieg in einen Online-Shop sind. Dank dieser langjährigen Berufserfahrung können wir Ihnen nun einen günstigen Einstieg in die Online-Handelswelt bieten. Eröffnen Sie mit uns Ihren eigenen Online-Shop und selektieren Sie aus über 160.000 Artikeln in unserem Lieferantennetzwerk mit nur einem Mausklick die gewünschten Waren.

Es ist nicht notwendig, ein einzelnes von Ihnen für Ihren Online-Shop ausgewähltes Teil vorzufinanzieren, zu lagern, zu packen und zu verschicken. Sollten Sie eigene Artikel auf Vorrat haben oder eigene Zulieferer, die nicht zu unserem Netz zählen, können Sie diese natürlich problemlos und rasch in Ihren Online-Shop aufnehmen. VERWENDEN SIE UNSERE ERFAHRUNG aus der Praxis FÜR IHREN ERFOLGREICHEN START im Internet-Handel.

Die neue Button-Lösung: Was Shop-Betreiber, eBay-Händler und Service-Provider jetzt wissen müssen

Ab dem 01.08.2012 kommt die sogenannte Button-Lösung zum Einsatz. Shop-Betreiber und Service-Provider müssen jedoch weit mehr tun, als nur den Kauf-Button umzubeschriften. Mit der Button-Lösung sollen die Konsumenten vor so genannter Abo-Falle und Diensten geschützt werden, für die es auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, dass kostenpflichtige Dienste zur Verfügung stehen.

Bedauerlicherweise hat der gesetzgebende Organisator die Grenze überschritten und fordert, dass die Verordnung in allen gebührenpflichtigen Internetverträgen zwischen Unternehmen und Konsumenten durchgesetzt wird. Was ist die Beschriftung des Buttons? Vor Vertragsabschluss muss der Kunde, z.B. durch einen Knopf mit der Kennzeichnung "Zahlungspflichtige Bestellung", klar konfrontiert werden.

Der Gesetzgeber sieht nicht zwingend die Benutzung einer Taste vor. Jedoch ist die Variante ziemlich unbegrenzt gefasst und lautet: Der Auftragnehmer hat die Auftragslage für einen Auftrag nach Abs. 2 S. 1 so zu konzipieren, dass der Auftraggeber mit seiner Verfügung die Verpflichtung zur Bezahlung des Kaufpreises ausdrueckt.

Internet-Profi & Jurist Sören Siebert erläutert Ihnen in der Prüfliste, wie Sie Ihre Shop-Warnung auch ohne Jurist sicher machen und so Ihren Umsatz anheben. Deshalb sollten sich Unternehmen bis zu einer rechtlichen Klarstellung besser an die Button +Lösung für eine klare Kennzeichnung halten. 2. Dabei wird es mit einer Absicherung zu Rechtsstreitigkeiten um die Zulassung anderer Vertretungen und Benennungen kommen.

Was sind die erlaubten Namen für den Knopf? Was für weitere Angaben sind erforderlich? Darüber hinaus muss der Auftragnehmer vor Auftragserteilung weitere Angaben deutlich und deutlich sichtbar machen. - den Hauptmerkmalen der Waren oder Dienstleistungen, - dem Gesamtbetrag einschließlich aller anfallenden Gebühren und Zölle, etwaiger zusätzlicher Fracht-, Liefer- oder Lieferkosten und aller anderen anfallenden Aufwendungen, - im Falle von Dauerschuldverhältnissen deren Dauer und Kündigungsfristen, - der Mindestlaufzeit der vom Kunden mit dem Kaufvertrag eingegangenen Pflichten, soweit anwendbar.

Welche "wesentlichen Merkmale" hat ein Produkt oder eine Leistung? Besonders hervorzuheben sind hier die wichtigsten Wareneigenschaften. An dieser Stelle gibt es keine generellen Angaben, welche Eigenschaft essentiell ist, da diese zu sehr vom Produkt abhängt. Hier gibt es 2 Möglichkeiten: Der Shop-Betreiber zeigt auf der Auftragsseite noch einmal alle Wareneigenschaften.

Läden und Dienstleistungserbringer verlassen es bei einer verkürzten Wiedergabe der Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen und verweisen auf die Warenseite. Die Verknüpfung sollte dann ausdrücklich als "wesentliche Eigenschaften der Ware" oder "Details" bezeichnet werden. Weil derzeit nicht geklärt ist, welche Eigenschaften die Justiz später als unerlässlich erachtet, ist Option 1 die richtige Sicherheit.

Was ist zu tun mit den Angaben? Unterhalb der Schaltfläche "Kaufen" dürfen die erforderlichen Angaben NICHT angezeigt werden. Andererseits ist bei der Anzeige unmittelbar über dem Knopf zu beachten, dass keine weiteren "Trennelemente" zwischen den benötigten Angaben und dem Knopf selbst eingesetzt werden, die den Anschein vermitteln, dass Information und Knopf nicht zusammengehören.

In der Begründung des Gesetzes wird davon gesprochen, dass eine direkte Raumnähe zwischen Information und Knopf angegeben werden muss. In einem Onlineshop, der Waren anbietet, sollte die letzte Seite so aussehen: Welche Bestimmungen gelten für Unternehmerverträge (b2b)? Diese Vorschrift betrifft nur den Fernverkauf, d.h. den Handel mit Verbraucher. Werden jedoch mit Konsumenten UND Unternehmen abgeschlossen, muss die Knopflösung einhalten.

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hat das Unternehmen hart daran gearbeitet, dass Namen wie "Gebot abgeben" oder "Gebot bestätigen" auch auf solchen Platformen ausreichen. Dabei ist es Aufgabe der einzelnen Plattformbetreiber, die Buttons entsprechend den rechtlichen Anforderungen zu gestalte. Wann kommt die Button-Lösung zum Einsatz?

Vertragsabschlüsse ohne entsprechende Schaltfläche werden als nicht zustande gekommen betrachtet. Vielleicht sind Sie auch an diesen Beiträgen interessiert: