Das Rücktrittsrecht für eine Leistung, die keine Finanzleistung ist, endet dann, wenn der Auftragnehmer mit der Erbringung der Leistung mit der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers vor Ablauf der Rücktrittsfrist angefangen hat oder der Auftraggeber diese selbst veranlaßt hat", so BGB. Sie müssen Ihre Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss über das Vorhandensein des Widerrufsrechtes und die Ausübungsmodalitäten informieren, ansonsten laufen Sie Gefahr, von Wettbewerbern wegen wettbewerbswidrigem Verhalten verwarnt zu werden.
Falls Sie jedoch generelle Regelungen für die Handhabung Ihrer Aufträge treffen wollen, die in jedem Fall zutreffen sollten, sollten Sie die Ausarbeitung von Allgemeinen Bedingungen, die nicht unbedingt erforderlich sind, in Betracht ziehen. 2. Herzlichen Dank für Ihre fachkundige und rasche Beantwortung, die mir helfen wird! Ich habe noch eine andere Frage: Dass ich die allgemeinen Regelungen für mein Geschäft exakt mit Allgemeinen Bedingungen definieren kann, ist in der Tat ein Vorzug.
Da ich aber gern etwas genauer wissen möchte, habe ich folgende Frage: Was wären denn nun die Vorzüge des geschilderten Online-Shops, also von welchem Wagnis könnte ich mich erlösen? Durch die Schaffung effektiver Allgemeiner Geschäftsbedingungen haben Sie den Vorzug, dass Sie über eine einheitliche Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden Einzelvertrag rechtliche Sicherheit haben.
Im Zweifelsfall müssen Sie mit jedem einzelnen Auftraggeber die konkrete Vertragsgestaltung individuell vereinbaren. Die Gefahr von Verwechslungen und Unstimmigkeiten ist natürlich höher. Sie gehen kein Rechtsrisiko ohne AGB ein - AGB sind nicht zwingend erforderlich.