Er versichert, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und komplett sind.
Er versichert, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und komplett sind. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur im gesetzlichen Umfang. Soweit der Kaufvertrag zu einem Zwecke abgeschlossen wird, der weder der wirtschaftlichen noch der selbständigen Erwerbstätigkeit des Vertragspartners zuzurechnen ist, gilt für den Partner als "Verbraucher" im Sinn des Rechts (§ 13 BGB) die nachfolgenden Bestimmungen:
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung dieser Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfuellung unserer Auskunftspflichten gemäß Art. 246 2 in Verbindung damit.
Die AGB ist ein Dienstleister für die Planung, Anschaffung und Montage von prozesstechnischen Einrichtungen und industriellen Werkzeugen. Von der Standardwerkzeugkonstruktion bis zur Konstruktion von komplexen Baugruppen. Zusätzlich zur anwendungstechnischen Betreuung und dem Verkauf von industriellen Werkzeugen, Zusatzkomponenten und geeignetem Montagezubehör bietet das Unternehmen Komplettlösungen und einen umfassenden After-Sales-Service. Eine weitere Dienstleistung ist die Rückgewinnung industrieller Energie für Verdichter und Aggregate.
Die AGB gewährleistet eine zukunftsfähige Unterstützung und Wartung der bestehenden Anlagen in Österreich und Europa.
QualitÃ?t und Orientierung am Kunden - unser SchlÃ?ssel zum Unternehmenserfolg
Heute arbeiten über siebzig Spezialisten, die jedes Jahr mehr als 100.000 m2 hochwertiger Fussbodensysteme installieren. Mit dem Büro- und Geschäftshaus in Strengelbach bei Zürich ist ein kontinuierliches organisches Wachstum - aus eigener Kraft - verbunden. Durch die Fokussierung auf die Spezial-Hohlraumböden und den ständigen Wille, sich gegen die Besten in Europa durchzusetzen, hat sich die GTC zum Marktführer in diesem Bereich weiterentwickelt.
Das Unternehmen verfügt über die gesamte Produktpalette vom schlichten Standardprodukt bis zur ausgereiftesten technischen und architektonischen Besonderheit und besticht durch ein interessantes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Den von meinem Unternehmen geschlossenen Verträgen liegen unsere Allgemeinen Bedingungen zugrunde. Worauf muss ich beim Vertragsabschluss achten?
Den von meinem Unternehmen geschlossenen Verträgen liegen unsere Allgemeinen Bedingungen zugrunde. Worauf muss ich beim Vertragsabschluss achten? Die Geltung der Allgemeinen Bedingungen (AGB) setzt die Vereinbarung mit dem Vertrags-partner voraus. In der Regel erfolgt die Annahme der AGB so, dass der Nutzer der AGB in einem Dokument, z.B. in einem Einkaufsvertrag, auf die AGB verweist, die z.B. auf der Rückwand aufgedruckt oder dem Auftraggeber übergeben werden.
Jedoch kann die Annahme der AGB auch im Vorfeld in einer Rahmenvereinbarung für zukünftige Aufträge beschlossen werden. Die AGB sind in diesen FÃ?llen nicht rechtsgÃ?ltig. Immer wieder kommt es auch vor, dass sowohl der Käufer als auch der Anbieter jeweils eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Einbeziehung in den Auftrag vorlegen.
Die AGB können, wie so oft, auch ungelesener Bestandteil des Vertrages werden, wenn sie wie oben dargelegt rechtsgültig abgeschlossen wurden. In dieser globalen Übernahme gelten jedoch keine ungewöhnlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ausnahmeregel). AGB-Bestimmungen gelten auch dann nicht, wenn sie für die Gegenpartei missverständlich und schädlich sind (Unlauterkeitsregel). Werden solche Bestimmungen jedoch eindeutig und eindeutig, z.B. in Fettschrift, erwähnt, können diese Bestimmungen auch Anwendung finden.
Wollen Sie also sichergehen, dass die von Ihrem Unternehmen geschlossenen Kontrakte auf Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen, müssen Sie diese mit Ihrem Geschäftspartner bei Vertragsschluss im Rahmen des Vertrages abstimmen und ggf. ausdrücklich auf unübliche oder missverständliche Bestimmungen verweisen. Ihre Vertragspartei muss Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zustimmen.