Büromaterial

Schreibwaren

mw-headline" id="Allgemeines">"Allgemeines[Bearbeiten | < Quelltext bearbeiten] In der Buchhaltung sind Büroartikel Betriebsmittel, die in Büroräumen oder anderen Behörden zur Erledigung von Büroarbeiten verwendet werden. Bürobedarf zählt zur Kategorie der Betriebsstoffe,[1] d.h. er ist ein produktionstechnischer Faktor innerhalb des Unternehmens. Einen Teil des Büroartikels wird konsumiert und in das Erzeugnis oder die Leistung aufgenommen, z.

B. einen Firmenbrief; dieses Büromaterial ist einer der sich wiederholenden Faktoren.

Die anderen Teile der Büroartikel werden für die permanente Fertigung im Zuge der Einsatzbereitschaft verwendet und zählen zu den Potenzialfaktoren (z.B. Kalender). Abhängig vom Einsatzzweck des Büroartikels wird zwischen Ablagesystemen (Ordner, Büroklammern), Schreibmaterialien (Kugelschreiber, Textmarker) und Schreibblöcken (Briefpapier, Kopierpapier) unterschieden. Bürobedarf (mechanische Büroausstattung wie Lochen oder Heften; Elektrogeräte wie z. B. Printer oder Kopierer) sind nicht Bestandteil von Bürobedarf, sondern als Betriebs- und Büroausstattung zu kapitalisieren.

Büroeinrichtungen wie Schreibtische oder Papierkörbe sind ebenfalls nicht Bestandteil von Bürobedarf. Im Finanzwesen werden die Aufwendungen für Büromaterial als Sofortaufwand verbucht und im Jahresabschluss über die Gewinn- und Verlustrechnung abgewickelt. So darf z. B. ein Leser, der für den laufenden Geschäftsbetrieb an einen Rechner angebunden werden muss, nicht als Büromaterialaufwand verbucht werden, obwohl er weniger als 150 EUR netto kosten kann, sondern ist wie alle Bürogeräte oder Büroeinrichtungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs mehr als 150,00 EUR netto kosten, in den Betriebs- und Geschäftsausstattungen (BGA) oder Bürogeräten enthalten.

Büromaterial wird gemäß 266 Abs. 2 A II Nr. 3 HGB zusammen mit der Betriebs- und Geschäftsausstattung bilanziert, sofern sie nicht aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten als sofortiger Aufwand zu erfassen ist. Die Verwendung oder der Verzehr von Büromaterial führt in der Kalkulation zu Zuschlägen, da eine exakte Zuweisung zu einem bestimmten Kostenobjekt nicht möglich oder zu zeitaufwendig ist.

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