Bei ähnlicher Zusammensetzung von Lebensmitteln und Pollenallergenen kann es zu einer Kreuzallergienbildung kommen. Die Allergiker von Birkenpollen sind am meisten von einer allfälligen Querreaktion befallen; beispielsweise verursachen Apfel und andere frische Früchte in der Regel Allergiesymptome in ihnen. Wenn ein Mensch auf gewisse Blütenstaub- und Lebensmittelallergien anspricht, hat er keine zwei Allergieerscheinungen, sondern ist von der so genannten "pollenassoziierten Nahrungsmittelallergie" (pNMA) oder dem "oralen Allergiesyndrom" (OAS), besser bekannt als Cross-Allergie für Nichtfachleute, befallen.
Bei vielen Heu-Fieber-Patienten wird ein unerfreuliches Prickeln und brennendes Gefühl auf Lippe, Mund und Hals verspürt, wenn sie frisches Grün oder Gemüsesorten wie z. B. Kartoffeln, Äpfel oder Staudensellerie genießen. Allergener Rhinitis, Allergene Konjunktivitis, Asthma und Magen-Darm-Probleme können auch durch den Konsum von bestimmten Lebensmitteln durch Allergiker hervorgerufen werden. In extremen Fällen kann es zu einer lebensbedrohlichen anaphylaktischen Wirkung kommen (anaphylaktischer Schock).
Was verursacht eine Kreuzallergien? Manche Allergieauslöser haben große Ähnlichkeiten in ihrer Haut. Bei gleichartigen Formen zweier Allergieauslöser kann der Organismus auf beide Allergien reagieren, was als Kreuzallergien bezeichnet wird.
Dementsprechend gibt es z.B. innerhalb der Blütenstaub, z.B. zwischen einzelnen Bäumen oder fast allen Graspollen, so dass die Erreger nicht nur gegen eine Art von Blütenstaub sind. Hinzu kommen strukturbedingte Gemeinsamkeiten zwischen Blütenstaub und Lebensmittelallergenen. Wenn der Organismus auf bestimmte Proteine aus Blütenstaub anspricht, ist es daher sehr wahrscheinlich, dass er früher oder später auch beim Verzehr bestimmter Früchte oder Gemüse, die oft für die betreffende Blütenstauballergie charakteristisch sind, Symptome entwickeln wird.
Menschen, die gegen Gras und Cerealien geimpft sind, können Schwierigkeiten beim Essen von Cerealienprodukten und Leguminosen wie z. B. Kaffeebohnen, Hülsenfrüchte, Erbsen, Hülsenfrüchte oder Erdnüsse haben. Bestimmtes Obst und Gemüse sowie Kräuter wie Kiwis, Tomatensauce oder Carry können ebenfalls eine Kreuzallergien hervorrufen. Allergiker, die auf den Blütenstaub von (früh-)blühenden Sträuchern und Bäumen wie Birken, Erlen und Haselnüssen ansprechen, tolerieren jedoch oft keinen Rohstein oder Kernfrüchte wie Sauerkirschen, Apfel, Pfirsiche oder Kiwis.
Allergiker von Kräuterpollen können dagegen auf Staudensellerie, Karotten und viele andere Kräuter wie Estragon, Anis, Kümmel, Petersilie, weißer und schwarzer Paprika ansprechen. Allerdings muss es sich nicht immer um eine Hypersensibilität gegenüber Blütenstaub handeln. Eine Allergie gegen Latex, Insektizide oder Hausstaubmilben kann ebenfalls eine Kreuzallergien verursachen. In dem ersten Falle können z. B. Pananen, Avocados und Kiwis zum Thema werden, im zweiten Falle müssen mehr Tiere und im dritten werden.
Viele Lebensmittel wie z. B. Schalenfrüchte und Apfel verursachen vor allem roh Schwierigkeiten, während sie als Koch- oder Backwaren gut verträglich sind. In der Regel gilt: Je natürlicher die Lebensmittel sind, umso höher ist das Allergierisiko, das sie darstellen. Weil, wenn sie durch Garen oder Braten erwärmt werden, die allergieauslösenden Eiweißkomponenten gefährdet sind und das Risiko einer Kreuzallergienbildung abnimmt.
Allerdings trifft dies nicht auf alle Lebensmittelallergene zu. Beispielsweise enthält beispielsweise sojahaltige Nüsse, Sellerie oder einige andere Kräuter hitzebeständige Allergieauslöser, die auch nach längerer Kochzeit noch Kreuzaktivität zeigen. Menschen mit einer Kreuzallergien müssen beim Kauf von Lebensmitteln besonders vorsichtig sein und sollten das Kleindruck auf der Verpackung des Produkts nachlesen. Schon kleine Mengen von Erdäpfeln und Solarenergie in der Fertiggerichte können zu schweren allergischen oder gar lebensgefährlichen Schocks führen.
Im Allgemeinen müssen alle Inhaltsstoffe, die Allergien verursachen können, in der Zutatenliste aufgeführt und seit einiger Zeit farblich gekennzeichnet sein. Über bestimmte Grenzwerte hinaus werden auch Indizien für eine eventuelle Kontamination mit Allergieerregern wie Haselnüssen und Milcheiweißen verschrieben.