Arbeitsklamotten

Berufsbekleidung

Ab wann wird die Arbeitskleidung vom Vorgesetzten zur Verfügung gestellt? Die Mitarbeiter werden in diesen Faellen angezogen! Bei vielen Berufsangeboten ist eine besondere Arbeitsbekleidung erforderlich, aber nicht alle Beschäftigten und Unternehmer sind sich der Regeln für spezifische Arbeitsbekleidung bewusst. Es wird besonders für Arbeitsgruppen von Interesse, in denen der Auftraggeber die Bekleidung zur Verfügung stellt. Schon bei der vereinheitlichten Bezeichnung der unterschiedlichen Grad der Berufsbekleidung gibt es Meinungsverschiedenheiten.

Während Berufsbekleidung der Oberbegriff für jede Art von Berufskleidung ist, gibt es einige wesentliche Unterschiede, die eine eindeutige Unterscheidung der Bekleidungsgruppen erlauben. Wichtigster Bestandteil der Berufskleidung am Arbeitplatz ist die Schutzbekleidung, die in der Regel vom Auftraggeber verordnet und in Übereinstimmung mit den Sicherheitsvorschriften und rechtlichen Anforderungen angezogen wird.

Die Schutzbekleidung umfasst Zubehör wie Schutzbrille, Helm und Handschuh. Berufsbekleidung hingegen ist nicht eindeutig definiert und kann sowohl den schlichten Schutzanzug bei Büroarbeiten als auch den blauen Mann in der Werkstätte einbeziehen. Dieser grundlegende Unterschied ist von Bedeutung, um zu erkennen, wann die Arbeitsbekleidung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird und wann sie vom Mitarbeiter zu tragen ist.

Dies geschieht prinzipiell nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG). Bei besonders risikoreichen Vorgängen und bei Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen sind die Unternehmer gesetzlich zur kostenlosen Bereitstellung von Berufsbekleidung verpflichtet. In § 3 ArbG ist festgelegt, dass der Unternehmer die Gesellschaft und die notwendigen Mittel zum Schutz der Arbeitssicherheit und der Arbeitshygiene seiner Mitarbeiter bereitstellen muss.

Die anfallenden Aufwendungen dürfen nicht an den Mitarbeiter weitergegeben werden. Das Sicherheitsgesetz ist vom Gesetzgeber vorgegeben, wirkt sich aber nur in bestimmten Ausnahmefällen aus. In vielen FÃ?llen gibt es Ausnahmeregelungen, insbesondere wenn es um die persönliche Unversehrtheit des Mitarbeiters geht. Im Falle von Ländern, in denen diese nicht vom Gesetzgeber vorgegeben sind, bezahlen die Behörden ihre Schutzbekleidung selbst.

Dementsprechend wird das Anziehen von arbeits- und benutzerspezifischer Schutzbekleidung durch das Arbeitssicherheitsgesetz reglementiert und die umgehenden Unternehmer machen sich wegen eines Vergehens selbst strafbar. Auch die Reinigungs- und Reparaturkosten für Arbeitsschutzbekleidung sind in vollem Umfang vom Auftraggeber zu erstatten. Fehlende Schutzmassnahmen des Auftraggebers ermöglichen es den Beschäftigten, im Schadenfall Schadenersatzklage zu erheben.

Ebenso legal ist die Verweigerung kritischer Tätigkeiten ohne Schonbekleidung. Dafür sind aber auch die Mitarbeiter dazu angehalten, die bereitgestellte Schutzbekleidung zu verwenden. In solchen FÃ?llen ist das Anziehen von Berufsbekleidung nicht auf freiwilliger Basis, sondern unterliegt den Anweisungen des Vereins. Die Tatsache, dass die Unternehmer vom Gesetzgeber zur Bereitstellung von Arbeitsbekleidung und zur vollständigen Bezahlung aufgefordert werden, bezieht sich nur auf bestimmte Schutzbekleidung.

Auch bei den Trikots gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung für den Kauf von Trikots. Die im Rahmen der Dienstleistung und des Kaufs verwendete Bekleidung unterliegt unterschiedlichen Regelungen. Allein aus Kulanzgründen sind viele Unternehmerinnen und Unternehmer dazu angehalten, die anfallenden Ausgaben in voller Höhe zu übernehmen oder den Beschäftigten ein Bekleidungskontingent zur Verfügung zu stellen, das erst bei Überschreitung der bereitgestellten Arbeitskleidung berechnet wird.

Aber auch bei der Kostenteilung durch den Mitarbeiter haben die Mitarbeiter bestimmte Rechte, da eine unangemessene Mitbestimmung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Darüber hinaus können auch Berufskleidung, die nicht im täglichen Leben zu tragen ist, für steuerliche Zwecke beansprucht werden. Davon ausgeschlossen ist jedoch die Berufsbekleidung, die nur als besondere Kleiderordnung bezeichnet wird, aber nur Privatbekleidung für berufliche Zwecke miteinschließt.

Daher haben die Mitarbeiter nur bei rechtlich vorgeschriebenen Schutzkleidungen ein Recht darauf, dass die Unternehmer die Bekleidung tatsächlich zur Verfügung gestellt haben. Andernfalls werden Betriebsvereinbarungen oder Bekleidungsvorschriften definiert. Die Abschlusskosten können ganz oder quotal auf den Mitarbeiter verteilt werden. Vielleicht sind Sie an diesen Arbeitskleidungen interessiert: