Selbst wenn Schrott in einem Secondhand-Laden oder auf einem Trödelmarkt vertrieben wird, ist es immer noch eine unternehmerische Aktivität, die vor Beginn der tatsächlichen unternehmerischen Aktivität beim verantwortlichen Handels- oder Ordnungsamt angemeldet werden muss. Der Verantwortungsbereich resultiert aus dem Standort des Betriebes, wodurch hier nach Ländern der Bundesrepublik rasch ein Handelsbüro zu finden ist.
Eine Gebrauchtwarenhandlung ist nichts anderes als ein Handel mit Gebrauchtwaren. Erfolgt diese Aktivität auf Dauer mit dem Recht auf Gewinn, so wird sie als kommerzielle Aktivität definiert. Im Prinzip ist in Deutschland die Handelsfreiheit gegeben. Sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingen sind in der Geschäftsordnung (GewO) festgelegt, die die Stifter im Bedarfsfall einsehen sollten.
Abhängig vom Handelsvolumen mit Gebrauchtware und der Beschaffenheit der Ware selbst können weitere Belege verlangt werden. Die wichtigsten davon sind ein Auszug aus dem zentralen Handelsregister und ein Polizeidienst. Wenn es sich dagegen um gebrauchte Kleidung oder Einrichtungsgegenstände handele, müssten Sie wahrscheinlich keine weiteren Beweise über den Antragsformularen hinaus vorlegen.
Was für Informationen sind notwendig? Zusätzlich zu den personenbezogenen Informationen und Informationen des Unternehmens ist zu erklären, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung und in welchem Gebiet (Handel, Gewerbe, Kunsthandwerk, etc.) sie angesiedelt werden soll. Hinsichtlich des Anfangsdatums der zu bezeichnenden Geschäftstätigkeit sollte ein zukünftiges Termin festgelegt werden. Zusätzliche Anforderungen kommen hinzu, denn grundsätzlich darf ein Second-Hand-Shop nur mit dem Gewerbeausweis in der Tasche eroffnet werden.
Bei der Industrie- und Handwerkskammer gibt es eine Zwangsmitgliedschaft für Handwerker. Abhängig von der Ladengröße kann auch das Gewerbeaufsichtsamt oder das Ordnungsamt vor Ort auftreten, z.B. wenn es um sicherheitstechnische Aspekte oder die Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladenöffnungszeiten in dem betreffenden Land geht. In diesem Zusammenhang sind die Aktionäre anzugeben, es sei denn, sie sind alleinige Inhaber oder eingetragene Kaufleute (e.K.).
Jeder, der einen Second-Hand-Shop mit einer gewissen Gesellschaftsform einrichten will, sollte sich der wirtschaftlichen Hürden und der Folgen für die Haftpflicht im Falle eines Notfalls bewusst sein. Was ist mit einer Nebenbeschäftigung (Kleinbetrieb) für einen Secondhand-Laden? Grundsätzlich bedeuten die gemeinsamen Bezeichnungen "Handel", "Haupthandel", "Sekundärhandel" und "Kleinhandel" immer dasselbe aus juristischer Sicht, da das Recht keine Differenzen vorsieht.
Die Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeit hat maximal eine bestimmte Praxisbedeutung, da in der Teilzeitbeschäftigung kaum Subventionsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden können (hier ist eine maximale Wochenarbeitszeit von 15 Std. anzusetzen). Der finanzielle Kompensation wird in diesem Zusammenhang durch den jährlichen Gewerbesteuerzuschuss (derzeit EUR 24500) gewährt. Für viele Händler ist diese Fragestellung von grossem Interresse, da der Online-Handel mit gebrauchten Waren im Aufschwung ist.
Es ist auch vorstellbar, dass jemand mehrere kommerzielle Aktivitäten registrieren könnte, so dass der Online-Handel separat erfasst werden könnte. Der reine Online-Gebrauchtwarenhandel unterliegt in jedem Fall einer kommerziellen Verpflichtung, gleichgültig, ob es sich um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelt. Der Handel mit gebrauchten Gütern ist in jedem Fall eine Verpflichtung.