Agb auf website

Allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Website

AGBs auf der Website publizieren? - Inernet und Rechtsprechung Die AGB auf der Website publizieren? Die AGB auf der Website publizieren? Hallo, können Sie z.B.

die Bedingungen auf der Rechnungsrückseite anzeigen? Hallo, außer der Rechtslage, die sicherlich von einem Fachmann erklärt wird - ich empfinde die Fragestellung nach dem "Muss" etwas seltsam. Aber wenn es welche gibt, würde ich sie auf die Website eintragen.

Hallo, das wäre meine nÃ??chste Anfrage gewesen, da ich noch keine guten Erfahrungen auf diesem Gebiet habe: Benötige ich allgemeine Geschäftsbedingungen oder in welchen Bereichen ist es sinnvoll, diese zu gestalten? Und André Hartmann schrieb: "Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen immer in den Auftrag aufgenommen werden, damit sie ein effektiver Bestandteil davon werden. Die Aufnahme muss bei Vertragsabschluss stattfinden.

Das Drucken auf Fakturen ist daher ziemlich zwecklos, da die Rechnungsstellung immer nach Vertragsabschluss erfolgt und eine spätere Aufnahme der AGB nicht mehr ausreicht. Daher sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits dem Verbraucherangebot beiliegen, zusammen mit dem klar erkennbaren Vermerk, dass der Kaufvertrag unter der Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wird.

Für Unternehmer genügt es, wenn auf die Gültigkeit der AGB verwiesen wird und wo sie im Internet zu sehen sind. Für Offline-Geschäfte genügt es nicht, auf die Bedingungen auf der Website zu verwiesen. Bei Online-Geschäften hingegen genügt ein Ausdruck auf der Website, da der Besteller die AGB dort unmittelbar sehen kann, siehe BGH: "Vertragliche Einbindung der Online-AGB":

Ansonsten gelten einheitliche AGB' wie die EVB-IT-Dienstleistung.

Ab wann müssen die AGB die Website besuchen? Internet-Recht, EDV

Natürlich kann es sein, dass im einzelnen Fall Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht gültig sind, wenn sie dem Besteller nicht vor Vertragsabschluss bekannt werden. Es versteht sich von selbst, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss bekannt gegeben werden müssen. Aber.... wenn ich meine eigenen Bedingungen habe, ist meine Anfrage, ob sie auf der WEBSITE sein müssen - wenn ich auch den Verkaufspreis auf der Website angib (kann aber nicht über die Website geordert werden)....

Natürlich sollte es lauten: "Wann sollten AGB auf der Website hinzugefügt werden? Kurzfrage noch, kann man jetzt On-line Offerten + AGB, als PDF per Email übermitteln? Sind die AGB dem Auftraggeber in schriftlicher Form auf dem Postweg zuzusenden? "Zitat: Noch eine kleine Anfrage, können Sie heute unsere Offerten + Konditionen als PDF per eMail einreichen?

Es sollte nur darauf geachtet werden, dass die Lieferung kommt - aber man hat auch das Probleme mit den Buchstaben. Zitat: Oder müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer in schriftlicher Form per Briefpost zugestellt werden? "Der Betreiber der Website wird mit Kosten gemahnt und eine einstweilige Verfügung nach dem Recht gegen unfairen Wettbewerb gefordert. In der Website.

Die Moderatorin hat diesen Eintrag gelöscht. Nochmals kurz: Auf meiner Website gibt es eine Rubrik >>PREISE