Wo Online Shoppen

Online-Einkaufsmöglichkeiten

Online-Shopping ohne Grenzen| News Mit den neuen Regelungen wird dem so genannten "Geoblocking" ein Ende gesetzt. In Kürze können die Konsumenten entscheiden, von welcher Webseite sie Waren oder Dienste kaufen möchten, ohne dass sie aufgrund ihrer Nationalität, ihres Wohnortes oder gar ihres zeitweiligen Aufenthalts gesperrt oder umgelenkt werden. Online-Shopper aus einem anderen EU-Land müssen wie inländische Käufer behandelt werden, d.h. ihnen Zugriff zu den selben Konditionen oder Konditionen gewährt werden - wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen gegeben ist:

Haushaltgeräte, Elektrogeräte, Bekleidung) ist ein Mitgliedsstaat, den der Unternehmer in seinen Allgemeinen Bedingungen als Lieferort bezeichnet oder der Auftraggeber und der Auftragnehmer einen Abholort in einem solchen EU-Land aushandelt; der Auftragnehmer muss nicht in alle EU-Länder ausliefern; der Auftraggeber sollte jedoch die Option haben, das Päckchen an einem mit dem Auftragnehmer abgestimmten Abholort abholen zu können;

Hierbei kann es sich um elektronische, nicht proprietäre Dienste wie Cloud Services, Data Warehousing, Webhosting oder die Einrichtung von Firewall handeln; der akquirierte Dienst wird auf dem Gelände des Providers oder an einem Ort, an dem der Provider operiert, wie Hotelunterkünfte, Sportereignisse, Mietwagen und Tickets für Musikfeste oder Vergnügungsparks bereitgestellt.

Digital kopiergeschützte Informationen wie E-Books, Musiktitel, Online-Spiele oder Audio- und Verkehrsdienste unterliegen derzeit nicht den neuen Bestimmungen. Jedoch haben die Verhandler des Europäischen Parlamentes eine Revisionsklausel in das Recht eingefügt, die die EU-Kommission dazu verpflichten soll, innerhalb von zwei Jahren zu erwägen, ob das Geoblockierungsverbot auf solche Stoffe ausgedehnt werden soll.

Neunmonatige Geltungsdauer der neuen Regelung im Europäischen Patentamt, d.h. vor Ende 2018. 63% der befragten Webseiten erlauben es nicht, dass Verbraucher aus anderen EU-Ländern bei ihnen kaufen. Das ist das Ergebnis von Testkäufen, die von der Europäischen Union durchgeführt wurden.

Für materielle Güter war die Geoblockierung bei Elektrohaushaltsgeräten am größten (86%). In der Dienstleistungsbranche war sie bei Online-Reservierungen im Offline-Freizeitbereich am ausgeprägtesten, z.B. bei Tickets für Sportveranstaltungen (40%). Aus einer weiteren Erhebung aus dem Jahr 2017 geht hervor, dass die Verbraucher in der EU zunehmend Online-Produkte in anderen EU-Ländern kaufen: Innerhalb von zehn Jahren hat sich der Online-Shopperanteil in der EU nahezu verdoppelt. 2.

Der Verordnungsvorschlag zur Abschaffung ungerechtfertigter Geoblockierungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt ist Teil des Pakets für den elektronischen Geschäftsverkehr, ebenso wie die Gesetzgebung über grenzübergreifende Paketdienstleistungen, die im Frühjahr 2018 im Vollzug sein soll, und ein vom Europäischen Parlament verabschiedetes Verbraucherschutzgesetz, das bereits im Herbst 2017 in Kraft getreten ist.