Verkauf von Selbstgemachten Lebensmitteln

Vertrieb von selbstgemachten Lebensmitteln

Es geht mir darum, Getränke zu produzieren, zu verkaufen und zu liefern. Machen und Verkauf von Getränken zu Hause: Berechtigungen? Es geht mir darum, Produkte zu produzieren, zu vertreiben und zu liefern. Weil es am Anfang ein kleines Unternehmen sein würde, möchte ich die Drinks (bestehend aus Mineralwasser, Früchten und/oder Gemüse) in meiner Kueche aufbereiten. Für die Herstellung von Lebensmitteln/Getränken, die in der eigenen Kueche verkauft werden, sind unterschiedliche Anforderungen zu erfuellen.

Dazu zählt z.B. die Registrierung eines Geschäfts beim Handels- und Verwaltungsamt.

Gemäß 14 GEVO ist es erforderlich, jedes Geschäft zu registrieren. Ein Handel ist im Grunde jede zulässige Wirtschaftstätigkeit, die auf eigene Faust, in eigener Verantwortlichkeit und auf lange Sicht mit der Intention, einen Gewinn zu erzielen, durchgeführt wird. Eine einmalige Kauf- und Verkaufstätigkeit ist daher kein steuerpflichtiges und meldepflichtiges Unternehmen im oben genannten Sinn.

Die Registrierungspflicht ( 192 SVB VII) gilt ungeachtet der Möglichkeit, dass die obligatorische Unfall-Versicherung von jeder Unternehmensregistrierung eine Kopie erlangt. Nicht immer sind Unternehmen, die keine Arbeitnehmer einstellen, im Rahmen der obligatorischen Unfall-Versicherung pflichtversichert. Um zu erfahren, welcher Berufsverband Ihr Kontakt ist, wenden Sie sich an die Infolinie der DGUV unter 0800 60 50 40 4.

Der Eintritt in die Selbständigkeit ist der GKV zu melden. In diesem Fall ist die Selbständigkeit zu ahnen. Letzterer wird von Fall zu Fall untersuchen, ob die betreffende Aktivität wirklich eine Haupttätigkeit ist. Wenn die Selbständigkeit in zeitlicher und finanzieller Hinsicht in den Fokus rückt, kann davon ausgegangen werden, dass hier der Fokus ihrer Erwerbsarbeit liegen wird. Wenn Sie weitere generelle Informationen zur GKV haben, können Sie diese gern an das Bürgerseminar des Gesundheitsministeriums unter der Telefonnummer 08.03.2008 weiterleiten.

Transport mit Lebensmitteln| IHK München

Jeder, der Nahrungsmittel produzieren und/oder in den Handel bringen will, muss eine Vielzahl von Bestimmungen erfüllen. Gesetzliche Kernelemente für den Umgangs mit Lebensmitteln sind das Lebens- und Futtermittelrecht (LFGB) und die Verordnungen (EG) Nr. 178/2002 (EU-Grundverordnung). Darüber hinaus sind bei der gewerblichen Herstellung, Behandlung und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln stets das Hygienegesetz und die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu berücksichtigen.

Sie werden in unserer Broschüre über die wesentlichen Regelungen sowie über Melde-, Anmelde- und Trainingspflichten informiert. Wenn Sie weitere mit der Lebensmittelsicherheit und -hygiene zusammenhängende Fragestellungen haben, können Sie uns Ihre Anfrage über das folgende ausfüllen. Wenn Sie einen Lebensmittelexperten suchen, werden Sie ihn in unserem Expertenverzeichnis wiederfinden.