Selbstgemachtes Verkaufen Rechtlich

Hausgemachter Verkauf legal

Der Käufer trägt das Verlustrisiko nach österreichischem Recht und welche gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind. Werden Sie zum Beruf und verkaufen Sie Sonderanfertigungen. Ist es erlaubt, hausgemachte Fan-Artikel zu verkaufen? Scotty (Law, Law, Basteln)

Hallo, wie die Schlagzeile sagt, würde ich gerne wissen, ob du hausgemachte Fan-Artikel verkaufen kannst. Dabei geht es NICHT darum, Nachahmungen zu produzieren, d.h. verfügbare Fan-Artikel zu übernehmen, sondern diese selbst zu gestalten. Ich zitiere ein Beispiel: Auf DeviantArt.com gibt es einige Leute, die Pokemon Kuscheltiere produzieren und verkaufen. Hoffentlich weißt du, was ich meine, und jemand kann mir erzählen, wie das Gesetz hier ist.....

Noch etwas: Ich habe einmal bei der Firma abay gesehen, wie jemand eine hausgemachte Spongebob-Deckenleuchte gekauft hat und möchte wissen, ob so etwas in Ordnung ist, weil er die Leuchte nicht kopiert hat, sondern selbst gestaltet hat und so etwas wäre mein Projekt....... Beim Bauen/Bauen mit einer eigenen Abbildung eines Schwamms mit Blick darauf ist es für Sie kein Problem:

Das Schwämmchen stellt nicht deutlich den Schwammkopf dar, sondern kann auch ein weiteres Schwämmchen mit Ösen sein. Falls Sie weder den ersten noch den zweiten Teil umgehen können, müssen Sie die Lizenz für Schwammkopf vom Urheberrechtsinhaber erwerben. Sie bezahlen dann dem Rechtsinhaber das Recht, seine Handelsmarke für Ihre Vertriebszwecke zu verwenden. Bei Nicht-Lizenzierung müssen Sie eine eigene Brand erstellen und vertreiben.

Sind die Ähnlichkeiten mit einer eingetragenen Handelsmarke zu groß, wird Ihr Erzeugnis als "Plagiat" eingestuft. Wenn es um den Vertrieb geht, kann es zu Problemen mit dem Copyright kommen. Mit einzelnen Stücken im nicht-kommerziellen Vertrieb von persönlich zu persönlich ist das wohl kein Problem (aber ich werde besser unterrichtet!).

Aber sobald man so viel produziert und verkauft, dass man es als Handel registrieren muss, kann man die Zulassung nicht umgehen - wenn es "Spongebob" sein soll. Neben dem geschützten Schutzrecht müssten Sie auf jeden Fall auch ein Unternehmen eintragen, sobald Sie etwas zum Kauf anbieten, was Sie selbst produziert haben.

Ob Sie 2 oder 2000 pro Kalendermonat verkaufen.