um hausgemachte Marmelade zu verkaufen? Empfohlene Seitenzahl (Seite 1 von 2)
Guten Tag, lieber Gärtner, meine Ehefrau und ich geben unsere Konfitüren immer gewissenhaft ab, aber nach und nach ist es genug für unsere Freunde. Kennen Sie jemanden, der jemanden kennen kann, der seine eigene Marmelade verkaufen kann, usw.? Wir haben bereits etwa hundert Gläsern, jetzt haben wir darüber nachgedacht, unsere eigenen Labels herzustellen. Möglicherweise ist das auch für die wenigen Glasdutzend, die wir auf den Markt bringen wollen, überbetitelt?
Wir sind nicht am Gewinn interessiert, sondern daran, dass die gute Marmelade kein neues zu Hause erfährt. Seid gegrüßt, meine Ehefrau hat dieses Foto gewählt.
Warnung nach dem Kauf von hausgemachter Marmelade auf E-Bay
Lieber Fragesteller, auf der Grundlage der bereitgestellten Information möchte ich Ihre Anfragen wie folgend beantworten: Die andere Seite kann nun die folgenden Arbeitsschritte durchführen: Drängt sie auf die ursprüngliche Aufhebung der Unterlassung, kann sie vor dem Gerichtshof eine sogenannte Unterlassung gegen Sie einholen. Dann würde das Schiedsgericht Ihnen (vorübergehend) verbieten, das zu tun, was in der Unterlassungsverordnung von Ihnen verlangt wird.
Sie können dieser einstweiligen Verfügung widersprechen, mit dem Zweck, sie zu widerrufen. Darüber hinaus kann die Vertragspartei den Zahlungsanspruch von EUR 300,00 (EUR 3.000,00 ?) separat vor Gericht durchsetzen. Zwei. Die Erklärung über die Unterlassung sollte sich nicht nur auf den Absatz der Konfitüre beschränken. Auf der anderen Seite wird eher die Behauptung aufgestellt, dass sie aufgrund der großen Anzahl Ihrer Umsätze kommerziell vorgehen.
Dies hätte zur Konsequenz, dass Sie wie andere Handwerker auch, Ihren Kundinnen und Verbrauchern bspw. ein Rücktrittsrecht gewähren müßten und die Garantie nicht ausklammern konnten. Anbieter, die bei PayPal als Privatverkäufer registriert sind, obwohl sie nach dem Ausmaß ihrer Geschäftstätigkeit als kommerzielle Anbieter eingestuft werden, verstossen gegen das Kartellrecht und können von Wettbewerbern verwarnt werden.
Bedauerlicherweise muss ich Ihnen sagen, dass Sie sich aufgrund der großen Anzahl Ihrer Umsätze in einem sensiblen Gebiet befinden können. Wenn Sie nur einmal 5 x 24 Glas Marmelade veräußert haben, ist es äußerst fraglich, ob der Marmeladenhersteller in der Lage sein wird, sich in diesem Sinn als Wettbewerber zu behaupten. Ob Sie nun die erforderliche Abmeldeerklärung machen und die 300,- EUR (3. 000,- EUR ?) bezahlen sollten, kann ich hier nicht anhand der mir zur Verfügung stehenden wenigen Erkenntnisse einschätzen.
Allerdings bestehen gute Chancen, dass Sie sich gegen die weiteren Maßnahmen der anderen Seite wirksam wehren können, so dass das Verfahren Ihres Rechtsanwalts zum Warten auf diese Maßnahmen nicht verkehrt sein muss. Das Unterlassungsschreiben des Rechtsanwalts lautete: Lieber Fragesteller, zunächst ist es richtig, dass sich die Unterlassungsschreiben tatsächlich auf den Vertrieb von Staus und dergleichen beschränken.
Im Einmalverkauf von 5 x 4 Marmeladengläsern ist jedoch nicht ohne weiteres eine geplante permanente kommerzielle Verkaufsaktivität zu erkennen.