Onlineshop Umsatzsteuer Ausland

Umsatzsteuer Onlineshop im Ausland

für den Verkauf im Ausland über einen Online-Shop gelten? Im Umsatzsteuergesetz werden die rechtlichen Aspekte der Mehrwertsteuer behandelt. Auch viele Online-Shops liefern ins Ausland. Welche Bedeutung hat dies für meinen Online-Shop? Auch die Internationalisierung von Online-Shops liegt voll im Trend.

Der E-Commerce im Ausland: Die 10 bedeutendsten Mehrwertsteuertipps für 2015

Bei E-Commerce im Ausland sind viele juristische und steuerrechtliche Gesichtspunkte zu beachten: Eine der wichtigsten Fragen ist die Umsatzsteuer, die die eine oder andere Fallstricke auf Vorrat hat. Einer der großen Vorzüge des E-Commerce gegenüber dem Stationärhandel besteht darin, dass der zugängliche Bereich nicht örtlich und räumlich beschränkt ist.

Grenzüberschreitender Online-Handel geht jedoch nicht ohne Anpassung, wie Trader bei ihren ersten Schritten im Ausland rasch erkennen. Besonders unsicher ist das Gebiet der Umsatzsteuer oder der Mehrwersteuer. Deshalb haben wir in zehn Punkte zusammengefaßt, was Sie als grenzüberschreitender Shop-Betreiber über die Umsatzsteuer wissen müssen.

Bei Lieferungen in andere EU-Länder muss zunächst zwischen Lieferungen an Privatkunden und an Gewerbekunden unterschieden werden. Für Lieferungen an Gewerbetreibende können Sie ohne Umsatzsteuer fakturieren; der Besteller muss dann die Umsatzsteuer im Bestimmungsland nach dem so genannten Reverse-Charge-Verfahren selbst bezahlen. Dies setzt voraus, dass die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des kommerziellen Abnehmers auf der Faktura vermerkt ist.

VORSICHT: Die Korrektheit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Bestellers sollte vom Eidg. Also kann dem Verkauf im Ausland nichts im Weg sein? Für Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern muss die Umsatzsteuer angegeben werden - aber welche? Als Gewerbetreibender können Sie bei der Lieferung in andere EU-Länder wählen, welchen Mehrwertsteuersatz Sie anwenden - den aus Ihrem eigenen Heimatland (Ursprungsland) oder den am Wohnort des Konsumenten (Bestimmungsland).

Wenn Sie das Bestimmungsland wählen, sind Sie dort auch Mehrwertsteuerpflichtig. Diese sind von Staat zu Staat sehr verschieden, so dass die Buchhaltungsabteilung sie im Auge hat. Dies soll geschehen: Sobald Sie im aktuellen Jahr den Schwellenwert des in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwirtschafteten Umsatzes überschreiten, benötigen Sie in dem jeweiligen Staat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und müssen dort die Umsatzsteuer bezahlen.

So müssen Sie beispielsweise für alle nach Österreich verkaufte Ware 20 und für Erzeugnisse mit verminderter Umsatzsteuer 10 % Umsatzsteuer zahlen. Diese müssen auch im Geschäft für Ihre österreichische Kundschaft gezeigt werden. Hat Ihr Onlineshop den Schwellenwert für ein anderes EU-Land erreicht, müssen Sie auch im folgenden Jahr die Umsatzsteuer im jeweiligen Land bezahlen.

Folgendes gilt: Wenn Sie den Schwellenwert zum ersten Mal überschreiten, sind Sie erst ab der Auslieferung, mit der der Schwellenwert übersteigt, mehrwertsteuerpflichtig. Dagegen müssen Sie im folgenden Jahr ab der ersten Auslieferung die Umsatzsteuer im Bestimmungsland bezahlen. Sie sollten sich daher frühzeitig erkundigen, ob die von Ihnen im Bestimmungsland verkauften Waren einer entsprechenden steuerlichen Regelung unterliegen.

Jeder, der "elektronisch angebotene Dienstleistungen" an Private vertreibt, muss sich auf neue umsatzsteuerrechtliche Vorschriften ab dem 1. Januar 2015 einrichten. Bei solchen elektronischen B2C-Transaktionen ist die Mehrwertsteuer ab 2015 in dem Staat zu entrichten, in dem der Besteller seinen Sitz hat. Zur Erleichterung dieser Arbeit, insbesondere für kleinere Einzelhändler, wurde ein sogenannter "Small One-Stop-Shop" (KEA, oder Mini-One-Stop-Shop, MOSS) geschaffen, an den alle mit diesen Dienstleistungen generierten Verkäufe in anderen EU-Ländern berichtet werden können.

Auch für kleine Unternehmen ist die Änderung ab dem 01.01.2015 gültig, da ihre Mehrwertsteuerbefreiung nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Bei Verkäufen von elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern müssen daher auch kleine Unternehmen die im Bestimmungsland gültige Mehrwertsteuer entrichten. Unterschiedliche Steuertarife im Online-Shop? Ob Sie ein traditionelles Versandhaus sind, das die Schwellenwerte überschreitet, oder ob Sie Dienstleistungen für Privatkunden in anderen EU-Ländern anbieten - die Handhabung der verschiedenen Steuertarife ist in der Realität ein kompliziertes Unterfangen.

Jetzt haben Sie endlich den Zeitpunkt gefunden, an dem Sie Schwierigkeiten mit einem einheitlichem Online-Shop unter einer international gültigen Domain haben werden. Wenn Sie die Preise an den Wohnort des Bestellers angleichen wollen, benötigen Sie weitere Fragen, die nicht nur den fachlichen Arbeitsaufwand, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit des Ladens betreffen. Nur ein auf das entsprechende Land zugeschnittener, lokaler Online-Shop ist in der Regel sinnvoll, um diesen Steueranforderungen gerecht zu werden und die unterschiedlichen Steuerquoten zu berücksicht.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unsere Partner im jeweiligen Land ganz gezielt und bedarfsgerecht zu erreichen. Der Unterschied zwischen hochdeutschem und oesterreichischem Deutschland und zwischen deutschem und oesterreichischem Online-Gewohnheiten ist groesser als allgemein angenommen. Wenn Sie in die Schweiz senden, können Sie jederzeit eine Rechnung ohne MwSt. aufstellen.

Es ist jedoch notwendig, dass Sie als Fachhändler den Nachweis erbringen können, dass die Güter auch wirklich in Nicht-EU-Ländern eintreffen. Zusätzlich muss auf der Eingangsrechnung darauf verwiesen werden, dass die Sendung von der Mehrwertsteuer befreit ist (z.B. mit dem Zusatz "Mehrwertsteuerfreie Ausfuhrlieferung"). Für Aufträge aus dem Ausland fallen für den Warenempfänger in der Schweiz weiterhin Zoll und Mehrwertsteuer an.

Weitere Hinweise zur Mehrwertsteuerbehandlung im grenzübergreifenden Online-Handel finden Sie z.B. bei der Wirtschaftskammer Österreich, die mit ihrer Steuervertretung auch die Bearbeitung von Mehrwertsteuerfragen für in Österreich verkaufende Firmen bietet, bei der Europ. Kommision, in verschiedenen IT-rechtlichen Fachblogs und bei den Industrie- und Handelskammern. in Deutschland.