Lebensmittel mit Allergenen

Nahrungsmittel mit Allergenen

Diese allergene Zutat wird z.B. auf Kräuter (enthält Milch). des Endverbrauchers über allergene Stoffe in unverpackten Lebensmitteln bezogen.

Allergieauslöser - Analytik - Lebensmittel - Lebensmittel - WESSLING Deutschland

Nach der europäischen Rechtsvorschrift müssen die vierzehn Inhaltsstoffe, die in Europa die meisten Nahrungsmittelallergien verursachen, immer auf dem Kennzeichnungsschild erscheinen, auch wenn nur geringste Mengen als Inhaltsstoffe eingesetzt worden sind. Das Spektrum reicht von einer dauerhaften Verschlechterung der Lebensbedingungen bis hin zum lebensbedrohlichen antiseptischen Schlag. Zu den am weitesten verbreiteten Lebensmittelunverträglichkeiten zählen neben "echten" Nahrungsmittelallergien auch Laktoseintoleranz und Zöliakie (Glutenunverträglichkeit).

Bei Allergikern ist die Verzicht auf allergieauslösende Lebensmittel oft der einzig mögliche Weg, um ihre Lebensbedingungen zu optimieren. Deshalb hat der Verordnungsgeber festgelegt, dass gewisse Inhaltsstoffe mit Allergenpotenzial identifiziert werden müssen. Durch unsere Analysen aller Schadstoffe nach den EU-Richtlinien 2003/89/EG und 2006/142/EG oder LMKV, durch Kennzeichnungstests und Sachverständigengutachten (z.B. zur Marktfähigkeit) fördern wir die Ökonomie.

Durch die Kennzeichnung von Allergenen wird es für Lebensmittelallergikern einfacher, geeignete Lebensmittel zu kaufen. Das zu kennzeichnende allergene Material ist im Anlage zur Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) aufgeführt: Ende 2014 wird die derzeit in Deutschland gültige LMKV durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der Europ. der EU abgelöst. Lebensmittelallergene werden von den WESSLING-Laboratorien mit modernen ELISA-, PCR- und enzymatischen Methoden untersuch.

Mit einem kompetenten Mitarbeiterteam aus Nahrungsmittelchemikern, Apothekern und Biotechnologen unterstützen wir Sie schließlich bei der Beurteilung der Marktfähigkeit Ihrer Waren. WESSLING-Tests für die folgenden Lebensmittelallergene:

Etikett

b) natürlich vermischte Tokopherole (E 306), natürlich D-alpha-Tokopherol, Avellana), Nüsse ( "Juglans regia"), Cashewnüsse ("Anacardium occidentale"), (1) und daraus abgeleitete Produkte, sofern der von ihnen durchgeführte Prozess die von der EFSA festgestellte allergene Wirkung für das Produkt, aus dem sie stammen, nicht erhöhen kann.

Im Falle von Nahrungsmitteln ohne Zutatenliste ist das Allergen durch das Zeichen "enthält" und den Namen der betroffenen Zutaten zu kennzeichnen. Wenn der Name des Nahrungsmittels deutlich auf die allergene Substanz oder das betreffende Produkt verweist (z.B. "Eierlikör", "Weizenmehl"), sind keine weiteren Allergenangaben notwendig. Seit 2014 sind auch für unverpackte Lebensmittel Allergeninformationen vorgeschrieben.

Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit im Juni 2014 die Allergen-Informationsverordnung herausgegeben. Diese regelt die Informationen des Verbrauchers über allergieauslösende Substanzen in unverpackten Nahrungsmitteln. Die Codex-Kommission hat im Sinne des österreichischen Lebensmittelgesetzbuches zwei Richtlinien und eine Handlungsempfehlung für die Umsetzung von Allergeninformationen in die Realität verabschiedet: zur Etikettierung von Allergenen in geöffneten Produkten.