Das Online-Shopping ist trendy und erstreckt sich über alle Alters- und Gesellschaftsklassen. Onlinehändler und Versteigerer haben in den letzten Jahren die Kaufgewohnheiten vieler Menschen umgestellt. Besonders attraktiv ist neben der großen Vielfalt die komfortable und jederzeitige Einkaufsmöglichkeit von zu Haus aus. Man ist nicht auf Öffnungszeiten der Geschäfte festgelegt, Stellplatzprobleme und lange Wartezeiten vor den Kassentischen werden vermieden, die Waren werden komfortabel an die Wohnungstüre gebracht.
Abgesehen von den üblichen Schwierigkeiten des Online-Handels - Waren zu verspätet, fehlerhaft oder nicht wie gewünscht empfangen, die klassische Fälle von Betrug - keine Waren oder Dienstleistungen empfangen - gibt es auch Fälle von Kreditkartenmissbrauch oder anderen Betrug. Was Sie beim Online-Shopping beachten sollten, lesen Sie auf den nächsten Unterseiten. In der Rubrik "Bezahlen im Internet" präsentieren wir Ihnen die wesentlichen Zahlungsarten.
Informationen über Online-Händler, Verschlüsselungsverfahren und Qualitätssiegel finden Sie im Abschnitt "Was Sie beim Online-Shopping beachten sollten". In der Rubrik "Anleitung zum Online-Shopping" erläutern wir auch einen beispielhaften Registrierungs- und Bestellvorgang.
Online-Shopping: Sicheres Einkaufen im Netz à Café oder Tea
Das Einkaufen im Netz wird immer beliebter: Die Angebote sind groß, ebenso wie die günstigen Angebote und es ist praktisch, einkaufen zu gehen, wenn man nur Zeit hat. Welchen Stellenwert hat dieser, hat er seinen Wohnsitz in Deutschland oder wenigstens einen Vertreter in diesem Land? Tipp: Achten Sie immer auf das Druckbild einer Webseite!
Die muss es ja wohl sein und hier finden Sie die Zentrale des Providers. Ein weiterer Helfer können Abdichtungen sein. Auf der Außenseite des versiegelnden Dienstleisters (z.B. TÜV Safe Shopping, Trusted Shops, Certified Online Shop etc.) muss sich ein entsprechendes Zeugnis auftun. Einen Überblick, welche Plomben eingerichtet sind, finden Sie zum Beispiel auf den Webseiten des BSI (Bundesamt für Sicherheit der Informationstechnologie).
Die europäischen Versenderapotheken müssen seit dem 1. Juni 2015 ein neues Firmenlogo auf ihrer Internetseite anbringen, um den Verbrauchern ihre Ernsthaftigkeit zu verdeutlichen. Es ist Teil der von der EU-Kommission in einer Ausführungsverordnung beschlossenen Massnahmen. Wenn der Konsument auf das Symbol klickt, kann er sich auf der Internetseite seiner Arzneimittelagentur erkundigen, ob die betreffende Online-Apotheke autorisiert ist.
Nähere Infos zum Onlineshopping finden Sie auf der Website des Centre for European Consumer Protection. Nachfolgend finden Sie weitere Hinweise z.B. zum Recht auf Widerruf, zur Garantie, zur Bezahlung im Netz und zur Sicherheit: