Eigener Onlineshop Rechtliches

Selbstständiger Onlineshop Legal

Anfragen zu Name und Rechtsform (m) eines Online-Shops. Die Produktbeschreibungen für den eigenen Onlineshop. Mit wenigen Mausklicks zum eigenen Webshop.

Eigener Online-Shop: Rechtsgrundlagen leicht gemacht

In diesem Blog-Artikel erhalten Sie fundierte Informationen von Fachleuten zu rechtlichen Fragestellungen, wenn Sie einen Online-Shop einrichten. Die cleveren Köpfe der IT-Kanzlei haben wir gefragt, welche Antworten auf Ihre brennenden Fragestellungen zu folgenden Bereichen geben: "Online-Shop & Rechtsform", Allgemeine Geschäftsbedingungen im Online-Shop, Sperrung und vieles mehr, Frage zur Einrichtung eines Web-Shops.

Der Schwerpunkt der IT-Kanzlei liegt in der Beratung von Shopbetreibern im E-Commerce Recht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der rechtssicheren Ausgestaltung von Online-Shops, der permanenten rechtlichen Beratung zur Wahrung der rechtlichen Sicherheit durch unseren Update-Service und der maßgeschneiderten Erstellung von Gesetzestexten. Was würden Sie, wenn Sie nur einen einzigen Tipp abgeben dürfen, Neueinsteigern im Online-Shop-Geschäft in Rechtsfragen bieten?

Seitens des Gesetzgebers gibt es immer wieder neue Vorschriften, die von den Shopbetreibern umgesetzt werden müssen. Für die Shopbetreiber gilt daher das Motto: "stay up to date". Versäumen die Vertragshändler Gesetzesänderungen, kann es rasch richtig kostspielig werden, denn dann können Warnungen des Wettbewerbsrechts und hohe Geldbußen der Aufsichtsbehörde bedrohlich werden. Zur Vermeidung solcher unnötiger Ausgaben ist es besonders für Neueinsteiger im Online-Shop-Geschäft von großer Bedeutung, immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Was muss eine Shop-Website rechtssicher sein? Der Onlineshop muss unbedingt ein Aufdruck, eine Erklärung zum Datenschutz und eine Widerrufserklärung enthalten. Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass Shopbetreiber AGB nutzen. Wo kann ich die geeignete Form für meinen Online-Shop finden - wo kann ich mich darüber orientieren? Vor der Eröffnung des Online-Shops muss der Kaufmann zunächst über die richtige Form nachdenken.

Viele Shopbetreiber beginnen als kleine Trader. Wenn Kaufleute den Online-Shop zusammen mit einem Partner einrichten wollen, kann die GbR (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) die geeignete Gesellschaftsform für ihren Onlineshop sein. Die Industrie- und Handelskammern stellen Ihnen für Existenzgründer Informationsbroschüren, Faltblätter und Prüflisten zur Verfügung, die Ihnen helfen, sich im "Dschungel der Rechtsformen" zurechtzufinden.

Dies erleichtert es den Shopbetreibern, die richtige Gesellschaftsform für ihren Shop zu finden. Mit der Impressumspflicht soll ein Minimum an Klarheit und Informationen im Netz zum Schutze der Konsumenten gewährleistet werden. Zudem dienen die Impressumsangaben der Feststellung der Identität, so dass Rechtsansprüche gegen den Betreiber der Website vor Gericht geltend gemacht werden können.

Welche Angaben müssen im Internetshop gemacht werden? Gemäß dieser Verordnung sind unter anderem der volle Firmenname einschließlich der Rechtsform, die volle Adresse des Online-Händlers, die E-Mail-Adresse und Rufnummer sowie die verantwortliche Aufsichtsstelle anzugeben. Der Shopbetreiber hat in einer Erklärung über den Zweck, den Zweck und die Form der Datenerhebung und -nutzung sowie über die Datenverarbeitung zu informieren (vgl. § 13 Abs. 1 TMG).

In der Erklärung zum Datenschutz sollte dargelegt werden, für welche Zwecke diese Informationen gesammelt werden und wie lange sie beibehalten werden. Bei der Verwendung von Google Analytics sollte eine gesonderte Stelle in der Erklärung zum Datenschutz ebenfalls umfassende Informationen enthalten. Nicht für jeden Online-Shop gibt es "eine" geeignete Datenschutz-Erklärung. Deshalb sollten Shopbetreiber bei der Annahme von Musterdatenschutzerklärungen Vorsicht walten lassen.

Online-Händler bekommen eine massgeschneiderte Datenschutzbestimmung im Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei (http://www.it-recht-kanzlei.de/schutzpakete.html). Bisher wurde entweder auf die so genannte 2-Klick-Lösung (LG Düsseldorf, Urteile vom 9. März 2016, 12 O 151/15) oder die "Shariff"-Lösung zur gesetzeskonformen Verwendung von Social Buttons hingewiesen. Allerdings kann derzeit nicht mit Gewissheit gesagt werden, ob diese Vorgänge wirklich rechtlich abgesichert sind.

Hoffentlich wird dieser Beschluss endlich zu der erforderlichen rechtlichen Sicherheit führen. Generell bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den rechtlichen Rahmens für die Vertragsgestaltung. Woraus sind sie im Grunde genommen gemacht? Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Bestimmungen zum Vertragsinhalt und zu den sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen und Rechten der Vertragsparteien. Für alle Online-Shops gibt es keine übereinstimmenden Bedingungen.

Es gibt jedoch einige Bestimmungen, die im Prinzip AGBs von Shopbetreibern beinhalten sollten: Welche besonderen Merkmale gibt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops? Beim Abschluss von Verträgen mit Konsumenten im Versandhandel oder im Bereich des Electronic Business gibt es jedoch eine Vielzahl von Unterweisungs- und Aufklärungspflichten, die der Shopbetreiber ohne AGB kaum erfüllen kann. Welche ist eine Trennbarkeitsklausel und macht es Sinn, sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu benutzen?

Ein so genannter "Salvatorische Klausel" reguliert die rechtlichen Folgen, wenn die einzelnen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder durchführbar sind. Mit einer Salvatorischen Klausel kann beispielsweise vereinbaren werden, dass die Ungültigkeit der einzelnen AGB-Bestimmungen nicht zur Ungültigkeit des Gesamtvertrages führt. In vielen Fällen zwingen die Salvatorischen Klauseln die Vertragsparteien auch dazu, eine solche Vorschrift zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis der ursprünglichen Planung am nächsten kommt, falls sich eine solche Vorschrift als ungültig oder einfach nicht durchsetzbar erweisen sollte.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür: 306 Abs. 1 BGB regeln ganz konkret, was geschieht, wenn die einzelnen Bestimmungen der AGB ungültig sind. Deshalb ist eine Trennbarkeitsklausel, die nur den Wortlaut des Gesetzes widerspiegelt, einfach gegenstandslos. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt sieht die Bestimmung, wonach die Beteiligten, wenn die Bestimmung ungültig oder undurchführbar ist, dem ökonomischen Ergebnis des ursprünglichen Entwurfs am nächsten kommen müssen, als mahnbar an.

Dies liegt daran, dass die Konsumenten im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung in der Regel nicht nachvollziehen können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011, 6 W 55/11). Dies heißt: Trennbarkeitsklauseln sind einfach unnötig und können in manchen Fällen gar gemahnt werden. Wie sieht eine rechtsgültige Kündigungsregelung aus?

Sofern ein Käufer einen Gegenstand im Netz geordert hat, steht ihm in der Regel ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Der Shop-Betreiber ist verpflichtet, den Konsumenten über das Rücktrittsrecht, vor allem über die Konditionen, die Termine, die Einzelheiten der Durchführung und allfällige Rücksendekosten, detailliert zu unterrichten. Der Gewerbetreibende sollte aus Praktikabilitäts- und Rechtssicherheitsgründen die Musterkündigungsanweisungen in Anhang 1 zu Art. 246a 1 Abs. 2 S. 2 S. 2 EUGBGB nutzen.

Die Anleitung muss jeder Fachhändler an vielen Orten in seinem eigenen Geschäft einzeln nacharbeiten. Ein besonders hohes Hindernis muss dabei der Shopbetreiber bei der Einweisung über den Anfang der Frist des Widerrufs einnehmen. Mit dem Widerrufsformular soll dem Konsumenten die Gelegenheit gegeben werden, seinen Widerspruch so unkompliziert wie möglich mit dem zur Verfügung gestellten Formular geltend zu machen. Das Widerrufsformular ermöglicht so den Widerspruch, insbesondere im grenzübergreifenden Warenverkehr.

Gewerbetreibende sind rechtlich zur Verwendung des Widerrufsformulars angehalten (Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB). Sie können Ihren Widerspruch also weiter per E-Mail, telefonisch, per Telefax etc. aussprechen. Der Shopbetreiber muss dem Konsumenten das gesetzliche Widerrufs-Formular zur Einsicht vorlegen. Von wem werden die Rücksendekosten getragen?

Der Ladenbesitzer hatte nach der alten Gesetzeslage die Rückgabekosten zu zahlen, wenn der Kunde den Kaufvertrag gekündigt und die Sache zurückgegeben hatte. Ab dem 13.06.2014 ist es umgekehrt: Das Recht zwingt den Konsumenten, die direkten Rückgabekosten nach Ausübung des Widerrufsrechtes zu erstatten. Von wem werden die Rücksendungskosten für mangelhafte Waren getragen?

Zur Überprüfung, ob überhaupt ein Defekt vorhanden ist, und ggf. zur Durchführung einer Instandsetzung muss der Besteller den Artikel an den Fachhändler einsenden. Anfallende Rücksendekosten gehen zu Lasten des Händlers. Natürlich ist es verführerisch, sich mit einem Mausklick kostenlos juristische Mustertexte herunterladen zu können.

Problematisch ist dabei, dass es keine "eine" geeignete Datenschutzbestimmung, "eine" geeignete AGB und "ein" passendes Aufdruck für jeden Online-Shop gibt. Alle Gesetzestexte richten sich eher nach dem jeweils eigenen Ladenkonzept. Shopbetreiber sollten daher nur auf ihren Online-Shop zugeschnittene Gesetzestexte vorlegen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass der Online-Shop auch wirklich alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Was sind die Folgen, wenn ich meine Gesetzestexte nicht, nur zum Teil oder falsch wiedergebe? Wenn die Gesetzestexte im Online-Shop nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen, droht dem Shopbetreiber eine kostspielige Abmahnung durch Wettbewerber und Verbände. Im E-Commerce Recht ist die alternativen Streitbeilegungsverfahren seit dem vergangenen Jahr ein Schwerpunkt. Seitdem müssen Shopbetreiber auf die so genannte OS-Plattform und ihre Bereitwilligkeit oder ihre Verpflichtung zur Teilnahme am Schiedsverfahren in gewisser Form im Online-Shop verweisen.

Die Basisdatenschutzverordnung (DSGVO), die am 24. Juni 2018 in Kraft tritt, wird auch im Online-Handel für viel Hektik und Hektik sorgen. 2.2. Shopbetreiber müssen beispielsweise ab diesem Moment eine neue Datenschutzbestimmung im Laden zur Verfügung haben. Senden Sie uns weitere Anfragen zu "Onlineshop & Legal", als Mail oder direkt unter diesem Blogbeitrag.