Bio waren

Organisch waren

Wie erkennen Sie Bio-Lebensmittel? Bioprodukte aus der EU müssen das EU-Bio-Logo und den Namen der Bio-Kontrollstelle tragen. Ein EU-Gesetz schreibt seit 1991 im Detail vor, welche Erzeugnisse als Bioprodukte gekennzeichnet werden dürfen, wie ihre Etikettierung auszusehen hat und welche Informationen auf dem Label eines Bioprodukts erscheinen müssen. Die Bezeichnungen "biologisch" oder "ökologisch" dürfen in gleicher Weise nur für Nahrungsmittel verwendet werden, die nach den Bestimmungen der Verordnung hergestellt und weiterverarbeitet wurden und deren Erzeuger einer angemessenen Kontrolle unterzogen wurden.

Der Hinweis "aus ökologischem Landbau" oder "aus ökologischem Landbau" kann auch darauf hinweisen, dass es sich um ein ökologisches Produkt handele. Als "ökologisch" oder "ökologisch" kann ein Nahrungsmittel beschrieben werden, wenn zumindest 95 v. H. seiner agrarischen Inhaltsstoffe aus ökologischem Landbau stammt ("Frage 14"). Obligatorisches Merkmal auf dem Label jedes Bioprodukts ist die Bezeichnung der Bio-Kontrollstelle, die den Produktions- oder Verarbeitungsbetrieb auf die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an den ökologischen Landbau und die Verarbeitung überprüft hat.

Im Falle von Massengütern sind diese Informationen in den Versandpapieren enthalten; der Auftraggeber kann die Beschäftigten des Einzelhandelsunternehmens im Shop danach befragen. Bei in Deutschland ansässigen Prüfstellen ist die Bezeichnung z. B. "DE-ÖKO-002", worin "DE" für Deutschland steht, "ÖKO" oder in anderen Staaten eine entsprechende Kürzel den Ursprung des Produkts aus biologischem Anbau und "002" oder eine weitere zweistellige Nummer die Prüfstelle bezeichnet.

Der besonders kritische oder neugierige Konsument hat die Chance auf volle Transparenz: In einer Aufstellung des Bundesamtes für Land- und Ernährungswirtschaft[2] kann man nachschlagen, wo die oben erwähnte Bio-Kontrollstelle ihren Firmensitz hat und sich bei dieser Stelle informieren, ob der Produzent oder Vertreiber des Bio-Produkts geprüft wurde und rechtskonform nachwirkt.

Der Hinweis der Bio-Kontrollstelle auf dem Erzeugnis macht es für alle Marktteilnehmer einfacher, den Ursprung des Erzeugnisses zu verfolgen. Bioprodukte aus Nicht-EU-Ländern können, müssen aber nicht mit dem EU-Bio-Logo versehen sein. Erzeugnisse mit weniger als 95 v. H., aber mehr als 50 v. H. der agrarischen Inhaltsstoffe aus ökologischem Landbau dürfen die Bioqualität in der Liste der Inhaltsstoffe angeben, aber keine Bio-Verkaufsbezeichnung enthalten und nicht das EU-Bio-Label vorgeben.

Bei Verwendung des EU-Bio-Logos ist eine geographische Bezeichnung der Inhaltsstoffe obligatorisch: "EU-Landwirtschaft", wenn mind. 98% der Agrarinhaltsstoffe aus der EU kommen, "Nicht-EU-Landwirtschaft" für Erzeugnisse, deren geografischer Ursprung zu mind. 98% in Nicht-EU-Ländern und die Bezeichnung "EU/Nicht-EU-Landwirtschaft" für alle anderen Erzeugnisse ist.

Diese Informationen müssen zwingend unmittelbar unter dem Namen der Prüfstelle und im gleichen Blickfeld wie das EU-Bio-Logo angebracht sein. Die Bezugnahme auf ein besonderes Ursprungsland ist auch dann erlaubt, wenn zumindest 98 v. H. der Agrarrohstoffe aus diesem Ursprungsland kommen. Die EU-Gesetzgebung steht allen Anwendern offen, die Bioprodukte in Verkehr bringen; sie ist nicht den deutschen Produzenten oder Verarbeitern vorbehalten.

Neben der Bezeichnung des Herstellers oder Handelshauses sind die Schilder oft auch auf Bioprodukten zu sehen. Biologische Lebensmittel, die nach den strengen Normen der Vereine hergestellt werden, sind an ihren Markenzeichen zu erkennen. Auf einer Verpackung wie "Rapunzel" oder "Lebensbaum" ist die Bezeichnung, unter der die Produzenten ihre Bioprodukte vertreiben, vom Produkt- oder Vertriebsnamen zu differenzieren.

Die Brands von Firmen, die ausschliesslich Bioprodukte vertreiben, ermöglichen dem Konsumenten eine deutliche und unkomplizierte Marktorientierung. Nahezu alle Filialisten in Deutschland verkaufen neben den Herstellermarken auch Bioprodukte unter ihren eigenen Marken: Rewe-Bio, BioBio (Netto), Edeka-Bio, um nur einige zu nennen. In Deutschland gibt es keine eigenen Warenhäuser. In den meisten Fällen beinhaltet der Markenname die Komponente "Bio". Existieren auch "scheinbare" Bioprodukte, die es in der Realität nicht sind?

Früher war nicht immer deutlich, dass der "biologische" Bestandteil einer Handelsmarke für ein reines Bioprodukt steht; bis zum 1. Juni 2006 war es Inhabern von alten "biologischen" Handelsmarken möglich, ihn auch für herkömmlich hergestellte Nahrungsmittel zu nutzen.