Bilder für Onlineshop

Fotos für Onlineshop

Anzeige von Produktabbildungen im Protected Shop Online-Shop Wer Waren im Internet vertreiben will, kommt an hochqualitativen Warenbildern nicht vorbei. Weil der Käufer die Waren im Onlineshop nicht sieht, ist ein gutes Produktimage oft entscheidend für die Einkaufsentscheidung. Bei vielen Online-Shop-Betreibern ergibt sich die rechtliche Situation bei der Nutzung von Warenbildern. In diesem Artikel lernen Sie, wie Sie in Ihrem Online-Shop Bilder ohne Vorwarnung nutzen können.

Ist die Produktabbildung ein sehr einfaches Abbild ohne Höhe (z.B. keine Bestandteile wie z. B. Beleuchtung oder Anpassungen daran), ist von einem Foto auszugehen. 2. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Urteil vom 13.02.2014). Im Falle fotografischer Arbeiten gilt der Urheberrechtsschutz mit der Entstehung des Bildmaterials, die 70 Jahre nach dem Tode des Photographen andauert.

Onlinehändler sollten daher auf der sicheren Seite sein und ohne Einwilligung des Rechteinhabers keine Produktbilder nutzen, wenn das Foto nicht von Ihnen selbst aufgenommen wurde oder wenn Sie sich nicht ganz im Klaren sind, wer der Autor ist. Ein beliebter Weg, um Bilder zu suchen, ist die Suche nach freien Bilder von der Plattform im Intranet.

Auf zahlreichen Platformen (z.B. "pixelio", "fotolia") sind Bilder über ihre Websites kostenlos abrufbar "royalty-free", was " royalty-free " nicht kostenlos ist. Die lizenzfreien Bilder können auch von den entsprechenden Platformen gegen eine Pauschalgebühr erworben werden und dürfen dann ohne Zeitbeschränkung kommerziell verwendet werden. Bei lizenzpflichtigen Bildern hingegen ist der Lizenznehmer berechtigt, diese nur einmal zu verwenden.

Der Warnaufwand für ein Produktaufnahmebild, das eine individuelle Fotoarbeit ist, ist klar größer als für ein einfaches Produktaufnahmebild ohne Selbstbeteiligung. Shopbetreiber müssen die Lizenzbestimmungen der entsprechenden Plattformen strikt einhalten und den Autor im Impressum namentlich nennen (z.B. "Die Bilder auf dieser Website werden mit einer Lizenzierung von Pixelo genutzt.

Selbst wenn das Erzeugnis des Produzenten auf dem Produktbild zu sehen ist, besteht ein Urheberrecht an diesem Bilde. Die Übernahme des Bildes für den Laden durch den Händler kann zu einer Verletzung des Unterlassungs- und Schadensersatzanspruchs führen. Der Online-Händler sollte daher nur selbst erstellte oder vom Produzenten explizit zur Werbung zur Verfügung gestellte Produktbilder ausnutzen.

Kaufleute, die ihre Waren über den Amazon Marketplace vertreiben wollen, fügen sich oft in existierende Produktbilder ein. Amazonen können Anbietern erlauben, ihre Bilder auf bestehenden Produkt-Seiten durch Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. â??Mit der Anfrage, wer fÃ?r urheberrechtsverletzende Bilder bei Amazon Marketplace haftbar ist, musste sich das Oberlandesgericht MÃ?nchen (Urteil vom 10.03.2016) befassen und hatte entschieden, dass Amazon und nicht der Online-HÃ?ndler die HaftungsfÃ?hrung Ã?bernehmen muss.

Weil Amazon einen Suchalgorithmus zur Bildauswahl verwendet, wählen Sie, welche Bilder Amazon anzeigen soll. Damit wird die Eigenständigkeit der Vertragshändler beeinträchtigt und die Verantwortung von Amazon für urheberrechtswidrige Bilder begründet. Der Artikel text muss dem Bild des Produktes entsprechend sein. Wenn eine Produktabbildung mit einer anderen Artikelbezeichnung geboten wird, kann dies eine Irreführung sein.

Die Klage wurde von einem Kraftfahrzeugkäufer erhoben. In der Produktabbildung wurde ein Fahrzeug mit Standfußheizung abgebildet. Nach dem BGH hat der Besteller einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Warenübergabe. Die Produktfotos sind rechtsverbindlich. Sollte die Standheizung nicht in der Artikelbezeichnung aufgeführt sein, obwohl sie auf dem Produktabbild zu sehen war, kann der Kunde auf das Produktabbild setzen.

Daher sollten Sie sich vergewissern, dass nur Bilder des eigentlichen Kaufgegenstandes gepostet werden und nicht nur Bilder mit vergleichbaren Waren. Es ist auch darauf zu achten, dass das Bild nicht mehr als den Lieferumfang zeigt. 2015 ) hatte einen Fachhändler auf der Bühne Amazon Sonnenschirme geboten. Bei Verwendung eines Produktfotos hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass alle im Lieferumfang befindlichen Bestandteile beizufügen sind.

Seien Sie vorsichtig, wenn ein Bild auf einem Produktbild als Dekor im Vordergrund gezeigt wird. Fraglich war, ob man die Einwilligung des Autors anderer Werke braucht, die man auf einem Produktbild wiedererkennen kann. Eine Produktfotografie wurde auf der Website eines Möbelhauses publiziert und zeigt nicht nur die vorgestellten Möbel, sondern auch das Copyright eines Malers.

Entscheidend ist die Frage, ob es zu einer "Erschöpfung" der Waren auf dem Produktbild gekommen ist. Dementsprechend hat der Markeninhaber nicht das Recht, einem Dritten die Benutzung der Schutzmarke für in den Handel gebrachte Waren zu verbieten. In der Beschreibung des Angebots wurde die für den Kläger geschützte Handelsmarke "Stihl" verwendet, um mehr Beachtung auf seine Produkte zu lenken.

Dies sei eine unerlaubte Ausnutzung des Rufes für eigene Zwecke der Werbung, urteilte das Landgericht Stuttgart und wies die Angeklagte an, auf die Benutzung der Schutzmarke zu verzichten. Onlinehändler sollten bei der Benutzung von Produktabbildungen im ersten Arbeitsschritt darauf achten, dass die Genehmigung des jeweiligen Rechtsinhabers vorliegt, wenn sie keine eigenen Bilder verwenden.

In einem zweiten Arbeitsschritt sollten Einzelhändler darauf achten, dass sie nur Bilder des tatsächlich gekauften Artikels und nicht nur Bilder mit vergleichbaren Waren einfügen. Es ist auch darauf zu achten, dass das Produktfoto nicht mehr als den Lieferumfang zeigt.