Luftreifen - Wie lange wird ein Luftreifen als "neu" eingestuft?
Die Oberfläche des Luftreifens oder des Luftreifens wird aus einem Materialgemisch zusammengesetzt. Durch die Diffusion der " Plastifizierer " nimmt die Adhäsion eines Luftreifens, ungeachtet der Reifentiefe, mit steigendem Lebensalter ab. Mit zunehmender Neuheit eines Luftreifens ist sein Grip umso besser. Doch wann wird ein neu erworbener Luftreifen als " juristisch neu " eingestuft? Gemäß den technischen Standards gemäß EN 7716 und ISO 2230 gibt es keine Einwände gegen die Aufbewahrung von Altreifen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, sofern die Aufbewahrung sachgerecht durchgeführt wird.
Dazu gehören das Trockenhalten der Räder und das Vermeiden von übermäßiger Wärme oder Sonnenlicht. Die weitere Fragestellung ist jedoch, ob der Verbraucher beim Erwerb von Neureifen nun damit einverstanden sein muss, dass die Herstellung des Rades vor fünf Jahren stattgefunden hat? Die Produktionsdaten, d.h. Tag und Jahr, sind auf den Bereifungen aufgedruckt und befinden sich auf der Seite des Bereifens, dort mit der Abkürzung DOT.
Dem DOT folgt eine Kombination von Zahlen, wie z.B. 0513, was wiederum heißt, dass der Luftreifen in der fünften Kalenderwoche des Jahres 2013 produziert wurde. Unglücklicherweise gibt es verschiedene Beurteilungen, wann der Käufer einen Luftreifen des Verkäufers nicht mehr als "neu" vom Käufer nehmen muss. Als neue Bereifung gelten die AG Krefeld - Aktennummer 82 C 460/02 oder die AG Bochum - Aktennummer 40 C 821/03. Beide Gerichtshöfe erhöhen die bereits erwähnte Fachvorschrift nach ISO oder DIN, ohne jedoch den Beweis der sachgemäßen Aufbewahrung selbst zu verlangen.
Im Falle eines drei Jahre älteren Reifens entschied die AG Hamburg unter der Aktenzeichennummer 5 C 99/06, dass dieser nicht als " neuer " Altreifen angeboten werden durfte. Im Falle eines zwei- und viermonatigen Reifens hat die AG Starnberg unter der Aktenzeichennummer 6 C 1725/09 beschlossen, dass auch dieser Luftreifen nicht als "neu" einzustufen ist.
Daher sollte ein Erwerber eines " neuen Reifens " erwägen, den Gummi nicht beim Händler anzunehmen, wenn das Herstellungsdatum (DOT) mehr als drei Jahre alt ist oder mindestens eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Lagerung des Reifens erforderlich ist. Sie können das Herstellungsdatum (DOT) bei einem lokalen Händler nachsehen, der Ihnen vor dem Kauf des Reifens einen für Ihr Auto geeigneten Luftreifen vorschlagen kann.