Arbeitsschuhe Zahnarztpraxis

Berufsschuhe Zahnarztpraxis

Praxisbekleidung für Arzt & Assistentin Wir haben in dieser Rubrik eine große Anzahl von modernen Zahnarztbekleidungen für das Praxispersonal wie z. B. qualitativ hochwertigere Hose und Jacke, Smokings, bequemes Schuhwerk oder auch Handtucher und Bettdecken für Sie zusammen gestellt. Wir haben für die Dame im Dentalbereich diverse funktionelle, aber auch modische Schnitthemden, Tuniken oder Hosens.

Anders als in der Vergangenheit haben die KASAKEN ein modernes Detail und sind in frischen Farbtönen gehalten. Natürlich findest du in der Kategorie Zahnarztbekleidung auch trendige Oberhemden, Jacken und Blumen. Wir haben für den Zahnmediziner oder den Haustechniker eine Reihe von bequemen und praktischen Hose und Jacke zusammengetragen. Der modebewusste Mann findet bei uns chices Hemd, Poloshirt, Hemd und Sweater in unterschiedlichen Materialen und Ausschnitten.

Auch die zahnärztliche Bekleidung ist in einer Vielzahl von Grössen und Formen erhältlich. Außerdem haben wir für Sie Pflegeleicht- und Saugtücher in unterschiedlichen Grössen und Formen zu attraktiven Konditionen sowie eine Reihe von weiche Patientenbetten aus unterschiedlichen Materialen zusammen gestellt.

Schutzbekleidung

Im Gegenzug sind die Mitarbeiter dazu angehalten, die Schutzkleidung zu benutzen. Statt privater Kleidung werden in der Zahnarztpraxis für die Aktivitäten im Behandlungsraum Arbeits- oder Praxisbekleidung mitgenommen. Besteht die praktische Kleidung früher meist aus weißem Baumwollmantel und -hose, werden heute bunte Tuniken, Poloshirts oder T-Shirts oft mit weißer Hose kombiniert. Für den Einsatz in der Bekleidungsindustrie ist es wichtig, dass die Kleidung nicht nur weiß ist.

Weil die Verunreinigung der Praxisbekleidung vor allem bei der Behandlung mit pathogenen Aerosolen auftritt, ist eine entsprechende Hygienevorbereitung vonnöten. Privatkleidung und praktische Bekleidung müssen separat gelagert werden. Es ist aus Hygienegründen nicht erlaubt, die Arztpraxis mit Trainingskleidung zu betreten. Im Falle einer sichtbaren Verunreinigung oder Verunreinigung ist die Arbeitsbekleidung sofort zu wechseln.

Abb. 1: Schutzbekleidung für Aktivitäten mit besonderem Infektionsrisiko. Abb. 2: Der Mund- und Naseschutz sichert die Luftwege vor Erregern. Ist die Praxisbekleidung besonders keim- oder chemikalienbelastet, muss sie durch weitere Schutzbekleidung ergänzt werden. Schutzbekleidung wird neben praktischer Kleidung auch als Mehrweg- oder Einwegbekleidung mitgenommen. Dazu sind besonders langärmelige Hosen geeignet, die die Übungsbekleidung vollständig abdecken.

Waschbare und desinfizierbare Gummi-Schürzen können für Aktivitäten verwendet werden, bei denen mit starkem Feuchtigkeitseintrag oder starken Verschmutzungen zu rechnen ist. Schutzbekleidung muss vor dem Betreten der Gemeinschaftsräume und vor dem Essen ausgezogen werden. Zu den in der Zahnarztpraxis gebräuchlichen Schutzkleidern zählen unter anderem Gummi-Schürzen zur Grundreinigung von medizinischen Geräten, keimfreie OP-Kittel und Schutzbekleidung zur Versorgung von potentiell infektiösen Patientinnen.

Die BG-Regel "Verwendung von Schutzkleidung" (BGR 189) regelt den richtigen Gebrauch von Schutzbekleidung. Es wird daher in der Zahnarztpraxis bei allen Anwendungen eingesetzt, bei denen mit Aerosolen, die Krankheitserreger enthalten, in Berührung kommt und bei denen Staub oder andere Feststoffbestandteile in die Luftwege eindringen können (z.B. Laborarbeiten). Der Mund- und Naseschutz bieten erhöhten Schutzeffekt, insbesondere bei der Behandlung mit hochpathogenen oder bluthaltigen Aerosolen, wenn er mit einem Zusatzfilter ausgestattet ist.

Von besonderer Bedeutung ist auch die richtige Passform des Maul- und Nassschutzes. Es sollte den ganzen Körper abdecken und nahe am Gesichtsbereich liegen. In chirurgischen Verfahren beugt der Maul- und Naseschutz der Ausbreitung von Krankheitserregern aus der Luft des OP-Personals vor, obwohl Studien gezeigt haben, dass die Schutzwirkung reduziert wird, wenn Menschen lauter und oft sprechen.

Nach Befeuchtung und sichtbaren Verschmutzungen sowie nach jedem operativen Einsatz ist der Mund- und Nassschutz zu erneuern. Seitdem der Mund- und Naseschutz oft für mehrere Anwendungen in der Zahnarztpraxis verwendet wird, muss dem gesundheitlichen Handling des bereits verunreinigten Mund- und Nasenschutzes besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es muss daher bei der Behandlung mit krankheitserregendem Spritznebel oder infektiösen Flüssigkeitsspritzern verwendet werden.

Derjenige, der mit Latex-Handschuhen handelt, muss auf die Verwendung von "latexarmen" Handschuhen achten. Sie werden einem besonderen Waschprozess unterworfen, der eine bestimmte Menge an Latex-Proteinen "auswascht". Latex-freie Schlaghandschuhe, z.B. aus Nitril, sind dagegen besser materialverträglich. Bei Berührung mit Blutzufuhr, Sekret oder verunreinigten Objekten sind unbedingt Arbeitshandschuhe zu tragen.

Prinzipiell müssen Schutzhandschuhe zwischen den einzelnen Therapien gewechselt werden. Wenn jedoch während der Therapie nur Speichelbefall aufgetreten ist und der Handschuh intakt blieb, können die Schutzhandschuhe nach der Hygienedesinfektion der Hände weiter getragen werden, sofern der Fabrikant sie zu diesem Zweck freigeben kann. Während chirurgischer Eingriffe mit anschließendem speicheldichtem Nahtverschluss sind unfruchtbare Schutzhandschuhe zu verwenden.

Doppelhandschuhe bei Therapien oder Interventionen bei potentiell ansteckenden Patientinnen und Patienten reduzieren das Blutkontaktrisiko um den Faktor 10 (DGKH March 2012). Weil die Schutzhandschuhe kleine Rillen oder Microperforationen haben können, die eine Virusdurchlässigkeit zulassen, ist eine Hygienedesinfektion der Hände nach dem Anziehen der Schutzhandschuhe notwendig. Nach TRGS 401 ist das Anziehen von gepuderten Handschuhen nicht mehr zulässig.

Für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten müssen Schutzhandschuhe verwendet werden, die gegen die verwendeten chemischen Mittel beständig sind. Gummihandschuhe sind nicht für den Transport von chemischen Stoffen bestimmt. Die Schutzhandschuhe für die Grundreinigung von kontaminierten Instrumenten müssen durchstoßfest sein. Regelmäßiger Nass- und Desinfektionsmittelkontakt sowie das ständige Tragen von Handschuhen können daher leicht zu Hautkrankheiten werden. Als vorbereitende Massnahmen gelten die Verwendung von Hautschutzprodukten vor Arbeitsbeginn und das Anziehen von Arbeitshandschuhen.

Dadurch soll der Hautkontakt mit schädlichen Stoffen verhindert werden. Das Auftragen von Hautpflegeprodukten (Handcreme), z.B. nach Hautbelastungen, ist eine der Reparaturmaßnahmen. Personenschutzausrüstung ist ein unverzichtbarer Teil des Personenschutzes in der Zahnarztpraxis. Daher müssen die exakten Verfahren zur Bewältigung dieses Problems im Detail im Gesundheitsplan der Arztpraxis festgelegt werden.