Selbstgemachtes Verkaufen ohne Gewerbe

Hausgemachter Verkauf ohne Handel

Hausgemachte Waren im Netz verkaufen - ist ein Gewerbenachweis erforderlich? Das ist ein Geschäft, ein Online-Shop. Hiermit möchte ich einige hausgemachte Dinge (Schmuck, Bekleidung etc.) auf der Website von DEWANDA über das Netz verkaufen. Muß ich ein Unternehmen eintragen lassen und auf mein Einkommen Steuern zahlen?

Hausgemachter Verkauf - Gewerbeberechtigung?

Hausgemachter Verkauf - Gewerbeberechtigung? In meinem ganzen Lebensweg nähte und bastelte ich gerne und hatte nun darüber nachgedacht, ob ich ein wenig davon verkaufen könnte. Trödelmarkt/Forum und bei uns auf dem Stadtfestival-Trödelmarkt verkaufen will, und wenn ich die Dinge vielleicht an Freunde verkaufen will, brauche ich dafür dann einen Gewerbeberechtigun?

Hat jeder, der seine Waren hier anbietet, einen Gewerbeberechtigten? Man braucht es nur, wenn man groß verkaufen will. Wer regelmässig Dinge mit dem Zweck verkauft, Gewinn zu machen, braucht auch einen Gewerbenachweis. Persoenlich wuerde ich wahrscheinlich ohne Gewerbeberechtigung beginnen.....

Sie benötigen einen Gewerbenachweis, sobald Sie etwas mit Blick auf den Gewinn machen. Wenn ich das Zeug trotzdem machen würde, es aber dann weiterverkaufen würde, weil ich das ganze Zeug nicht selbst aufbewahren kann (sagt mein Mann), ist das schon ein Gewinn? Da einer von euch bereits schriftlich festgehalten hat, wurde mir empfohlen, zu prüfen, ob die Dinge überhaupt eintreffen, bevor ihr den Druck mit eurem Gewerbeausweis macht.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich die Dinge hier jetzt noch anpassen könnte, zum Beispiel...... Dies gilt insbesondere für Kunsthandwerk und hausgemachte Produkte, aber nicht so leicht. Gerade mache ich eine Kinderjacke: Die Schurwolle kostet ein wenig, aber mit den 15 Stunden Arbeitsstunden in ihr muss ich sie für etwa 60 EUR verkaufen, um überhaupt von "Gewinnabsicht" zu reden.

Bei der Führung eines Unternehmens sind Sie auch dazu angehalten, Buch zu führen, Steuern auf Erträge usw. usw. usw. zu erheben und zu zahlen usw. Das ist nicht nur ein Gewerbenachweis, es steckt noch viel mehr dahinter. Man muss ein kleines Unternehmen deklarieren, wenn man etwas verkauft.

Es gibt einige, die ohne Handel verkaufen, aber wenn jemand aussieht, ist es nur noch schlimmer.... ist die Entscheidung, ob sich das ist..... Ich bin mir durchaus im Klaren darüber, dass der ganze Schwanz der Ratte am Gewerbeausweis aufhängt. Ja. Doch im Moment möchte ich das nur als Entschädigung tun und das "Zeug" irgendwann wegwerfen, damit mein Mann nicht in den Streik tritt!

Zitieren Sie von Jani85: Man muss ein kleines Unternehmen deklarieren, wenn man etwas verkauft. Es gibt einige, die ohne Handel verkaufen, aber wenn jemand aussieht, ist es nur noch schlimmer.... ist die Entscheidung, ob sich das ist..... Sie machen etwas, das Sie mit Gewinn verkaufen wollen. Es ist also ein Handel, und Sie müssen ihn deklarieren.

Auch unseren Laden haben wir als Nebengeschäft registriert, weil wir eigentlich nur nebenbei Modelle verkaufen wollten, die auch mein Mann selbst mitbringt. In Gerichtsurteilen (3-2-1 betreffend) wurde bereits festgestellt, dass private Verkäufer (Babybekleidung usw.) wegen 10 verkaufter Teile als kommerziell klassifiziert wurden. Besonders bei wöchentlichen Märkten oder vergleichbaren regulären Verkaufsaktionen wäre ich sehr zurückhaltend - der Gewerbeaufsichtsrat führt gern Überprüfungen und stichprobenartige Überprüfungen durch.

Die Registrierung eines Unternehmens ohne Handelsregister ist schlecht. Ich hatte keine weiteren Ausgaben und neben der jährlichen Mehrwertsteuererklärung habe ich auch keine Ausgaben. Also, melde dich besser an und verkaufe alles an. P.S.: Wenn die Menschen in BT und der näheren und weiteren Region lesen würden, würde ich auch gewisse hausgemachte Artikel in meinem Geschäft auf Kommissionsbasis verkaufen - aber bitte nur mit Unternehmen.

Zitieren aus Blindeswunder: Zitieren aus Jani85: Man muss ein kleines Unternehmen registrieren, wenn man etwas verkauft. Es gibt einige, die ohne Handel verkaufen, aber wenn jemand aussieht, ist es nur noch schlimmer.... ist die Entscheidung, ob sich das ist..... Sie macht nur eine Umsatzübersicht und stellt Rechnungen/Belege aus......

usw., aber so viel ist es wirklich nicht und Sie sind nur auf der sicheren Straßenseite. Nach der jüngsten EUGH-Rechtsprechung ist eine gewinnbringende Absicht nicht einmal mehr notwendig, um als Händler betrachtet zu werden. In mehreren Urteilen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wo z. B. Anbieter aus einer Rasse Tierverkäufe getätigt haben (nur so kostendeckend).

Der " Privathobbyverkäufer " wurde bei der Verhandlung wie ein Händler gehandhabt, d.h. ein Kauf von Konsumgütern wurde bestätigt und der Verkaeufer war schadenersatzpflichtig fuer das fehlerhafte Exemplar..... Außerdem ist es wirklich keine große Sache, ein kleines Unternehmen zu erklären. Auch ich habe ein kleines Unternehmen und neben der dummen Steuermeldung, die ich einreichen muss, gibt es keine Probleme.....

Laut der jüngsten EUGH-Rechtsprechung ist eine gewinnbringende Absicht nicht einmal mehr erforderlich, um als Händler betrachtet zu werden. In mehreren Urteilen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wo z. B. Anbieter aus einer Rasse Tierverkäufe getätigt haben (nur so kostendeckend). Der " Privathobbyverkäufer " wurde bei der Verhandlung wie ein Händler gehandhabt, d.h. ein Kauf von Konsumgütern wurde bestätigt und der Verkaeufer war schadenersatzpflichtig fuer das fehlerhafte Exemplar.....

Außerdem ist es wirklich keine große Sache, ein kleines Unternehmen zu erklären. Auch ich habe ein kleines Unternehmen und neben der dummen Steuermeldung, die ich einreichen muss, gibt es keine Probleme..... Ich habe Schiss vor der Umsatzsteuer! Dann habe ich das Geschäft und die Probleme mit der Umsatzsteuererklärung für nichts und wieder nichts.....

Laut der jüngsten EUGH-Rechtsprechung ist eine gewinnbringende Absicht nicht einmal mehr erforderlich, um als Händler betrachtet zu werden. So hat der Europäische Gerichtshof mehrere Urteile gefällt, z.B. wenn Anbieter einer Rasse Tierverkäufe getätigt haben (nur so zur Kostendeckung). Der " Privathobbyverkäufer " wurde bei der Verhandlung wie ein Händler gehandhabt, d.h. ein Kauf von Konsumgütern wurde bestätigt und der Verkaeufer war schadenersatzpflichtig fuer das fehlerhafte Exemplar.....

Außerdem ist es wirklich keine große Sache, ein kleines Unternehmen zu erklären. Auch ich habe ein kleines Unternehmen und neben der dummen Steuermeldung, die ich einreichen muss, gibt es keine Probleme..... Ich habe Schiss vor der Umsatzsteuer! Dann habe ich das Geschäft und die Probleme mit der Umsatzsteuererklärung für nichts und wieder nichts.....

Möglicherweise können Sie bei der Registrierung mit den Verantwortlichen abstimmen, dass Sie für so geringe Beiträge von der Umsatzsteuer erklärung ausgenommen sind.