Onlineshop Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer Onlineshop

Für Privatkunden ist die Mehrwertsteuer im Endpreis enthalten. Im Online-Shop ist die Berechnung der Mehrwertsteuer obligatorisch. im Online-Shop oder zeigen die Mehrwertsteuer im Bestellvorgang an.

Online-Shop: Preis mit und ohne Mehrwertsteuer?

Aktuell richten wir einen Online-Shop für Gewerbe- und Individualkunden ein. Für Privatpersonen ist die Mehrwertsteuer im Preis inbegriffen. Wie hoch der Zuschlag ist, möchte ich in den entsprechenden Drop-Down-Eintrag eintragen, z.B. so: red (+220 Euro). Ich habe das Problem, dass sowohl Privatpersonen als auch Firmenkunden mit "rot (+220 Euro)" bezahlen müssen.

Für Privatpersonen muss ich zu den 220 EUR Mehrwertsteuer hinzufügen und für Firmenkunden auslassen. Also muss ich dem Dropdown-Eintrag zwei Zuschläge hinzufügen, z.B. "rot (+220 EUR/261,8 EUR). Irgendwann muss ich vielleicht erläutern, dass die Nummer vor "/\\" ohne Mehrwertsteuer ist und die Nummer nach "/\\\" mit Mehrwertsteuer.

Inwiefern kann ich den gesetzlich korrekten Wert für Geschäfts- und auch für private Kunden hinter jeder Variante ausweisen? Darin ist unter anderem festgelegt, dass alle in Ihrem Geschäft angegebenen Verkaufspreise als Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen werden müssen, wenn Sie Ihre Produkte an Endverbraucher verkaufen. Gleiches trifft zu, wenn Sie - wie in Ihrem Falle - sowohl Privat- als auch Firmenkunden ansprechen.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Netto-Preise vorzugeben. Zum einen könnte man auf den Nettodarstellung verzichtet und nur die Brutto-Preise inklusive Mehrwertsteuer vorgeben. So sind Sie auf jeden Fall juristisch auf der sicheren Seite, denn Sie können sowohl Privat- als auch Firmenkunden ansprechen und die Bestimmungen der Preisauszeichnungsverordnung einhalten.

Zum anderen können Sie Ihr Gebot auch separieren und einen begrenzten Raum einrichten, der nur für Firmenkunden erreichbar ist - zum Beispiel per Einloggen. Auf die Eingabe des endgültigen Preises können Sie in diesem für den Verbraucher nicht zugänglichen Gebiet verzichtet und die Mehrwertsteuer separat eingeben.

Online-Shop für Kleinunternehmer: Mehrwertsteuer? BMWi Gründerportal

Momentan richte ich einen Online-Shop für Töpferei ein. Dazu muss ich ein kleines Unternehmen registrieren und bis zu einem bestimmten Betrag des Umsatzes darf ich keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Im Shopsystem kann dies aber nicht deutlich hervorgehoben werden und der Vermerk "zzgl. MwSt." wird immer angezeigt. Genügt es, wenn ich sage, dass dies Netto-Preise sind?

Sie wollen von der Mittelstandsregelung Gebrauch machen; der jährliche Umsatz (= Einkommen) darf insgesamt 17.500 EUR p.a. nicht übersteigen. Ist dies der Fall, darf die Mehrwertsteuer nicht angezeigt werden, noch darf es einen Zusatz "plus Mehrwertsteuer" geben - Sie müssen also diesen Zusatz in irgendeiner Weise verändern oder aufheben.

Fügen Sie statt dessen einen Vermerk hinzu: "Kleinunternehmer nach 19 UStG" Hinweise der Redaktion: eMagazin "zzgl. 19 %: