"Kleinere Einzelhandelsgeschäfte, Naturkostläden, aber auch Handelsketten haben inzwischen öfter Transportmöglichkeiten", sagt Alexandra Borchard-Becker von der Verbraucherinitiative in Berlin. "Zuerst einmal sollte ich mich fragen, welche Artikel in das Programm aufgenommen werden sollen", so Borchard-Becker. So bietet zum Beispiel ein Fachhändler bei bestimmten Feinkostartikeln wie z. B. Ingredienzen für die asiatische Gastronomie die breiteste Palette an.
Mit einem Telefonanruf oder einem Klick erhält der Gast auch Lebensmittel, die er aufwändig vorort einsammeln müsse. "Bei der Bestellung bei einem oder wenigen Anbietern sparen wir Zeit und Versandkosten", sagt er. In einem Internet-Supermarkt darf es jedoch keine Etiketten geben, die für abgepackte Lebensmittel in lokalen Geschäften benötigt werden.
"Gerade für Allergien kranke und für Menschen, die gewisse Wirkstoffe nicht tolerieren oder gar meiden wollen", sagt Simone Vintz von der Berliner Stiftung Warentest. 2. Bei der Auswahl eines Einzelhändlers sollten die Betroffenen darauf achten, ob die Bestandteile und Bestandteile klar sind. Aus logistischer Sicht ist die Anlieferung oder der Transport aller sensiblen Waren, wie z.B. Früchte und Gemüsesorten, umständlich.
"Doch ich kann wenigstens die Transportdauer, die Warenverpackung und das Kältemittel in Frage stellen", sagt Clausen. Zulieferer wie Bofrost, Eismann oder Frosta sind die richtige Anlaufstelle für alle, die nur Tiefkühlware einkaufen. Für alle Bestellungen von Lebensmitteln per Mouseklick, telefonisch oder per Telefax sollten sich die Konsumenten die Allgemeinen Bedingungen durchlesen. Inwieweit ist der Termin für die Lieferung identisch?
Bio-Lieferanten haben oft gewisse Liefertermine pro Kalenderwoche, die vom Verbraucher nicht geändert werden können. Beispielsweise stellt Kaiser's Ihnen Lieferzeitenfenster zur Verfügung. Auf der Kostenseite sind nicht nur die Einzelprodukte, sondern auch die Transportkosten einen Besuch wert. Einige liefern beispielsweise kostenlos ab 50 EUR, andere berechnen immer eine Versandkostenpauschale im einstelligen Eurobereich.
"Ich kann nicht wie andere im Internet bestelltes Essen zurückschicken, weil ich es nicht mag", sagt Vintz. "Ich habe natürlich das Recht, für beschädigte oder verdorbene Ware zu klagen.