Gewerbe Anmelden Online Handel

Handelsregister Online-Handel

auch die Möglichkeit, einen Gewerbeschein über das Internet zu beantragen. Gerade wenn Sie im Online-Handel tätig sein wollen, ist ein kaufmännischer Hintergrund von Vorteil. Registrieren Sie Ihr Unternehmen - schrittweise zu Ihrem eigenen Unternehmen

Da hast du dich wahrscheinlich schon einmal die Frage gestellt, ob du dich nicht woanders anmelden musst. Zusammen mit Ihnen durchlaufen wir den gesamten Rechtsweg und überprüfen, wo Sie Ihr Unternehmen anmelden sollten und welche Zertifikate und Beweise Sie für die Registrierung benötigen. Bei den meisten Gründern ist bereits etwas über die Unternehmensregistrierung bekannt und man denkt daher darüber nach, zuerst ein Unternehmen zu registrieren.

Weil es Fälle gibt, in denen eine Unternehmensregistrierung einfach fehlerhaft ist und später zu einem negativen Ergebnis für Sie führen kann. Ehe wir mit dem ersten Verfahrensschritt der Unternehmensregistrierung beginnen, möchte ich auf das Problem der Rechtsform eingehen. Der vorliegende Beitrag wendet sich in erster Linie an Einzelkaufleute, die ihr Unternehmen anmelden werden. Bekannteste legal forms are the GbR (Gesellschaft für bürgerliches Recht ), the Overhead Company (Offene Handelsgesellschaft) and the Group Limited by Shares (Kommanditgesellschaft).

Die Registrierung eines Unternehmens ist dem einer Einzelunternehmung sehr ähnlich. Kurz gesagt: Die Stifter benötigen vor der tatsächlichen Unternehmensgründung einen Partnerschaftsvertrag, in dem Funktionen, Tätigkeiten, Aufgaben, Risken und Gewinnausschüttungen festgelegt sind. Für die Gründung einer solchen juristischen Person ist auf jeden Falle eine notarielle Gründungsurkunde erforderlich, und auch die Kontoeröffnung und die Handelsregistereintragung beim Landgericht sind wesentlich teurer.

Wer nichts über das Thema weiß, findet am besten einen notariellen Ansprechpartner, der Teil einer Anwaltsgemeinschaft ist, in der auch Steuerexperten tätig sind. Es ist nicht jede selbständige Tätigkeit, die eine Gewerbemeldung voraussetzt. Rein juristisch gesehen müssen Sie ein Unternehmen nur dann anmelden, wenn Ihr zukünftiges Einkommen vom Steueramt als "Ertrag aus dem Geschäftsbetrieb" eingestuft wird, Sie wollen mit Ihrer Unabhängigkeit keinen Profit erwirtschaften.

Freiberuflertätigkeiten fallen nicht unter die Handelsvorschriften und müssen daher nicht als Gewerbe registriert werden. Sie müssen später kein Unternehmen anmelden oder Gewerbeertragsteuer abführen. Aber welche Berufsgruppen als Freiberufler und welche als Kaufleute gelten, kann nicht immer klar abgrenzbar sein. Alternativ besteht die Moeglichkeit, sich per Post an das Steueramt zu wenden, ihm den Tatbestand zu beschreiben und eine bindende Beurteilung zu verlangen.

Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass Sie eine bindende Information nach 89 AO verlangen, da das Steueramt sonst seine Stellungnahme abändern kann. Ausschlaggebend für die Unterscheidung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten ist vor allem die Gewerbeertragsteuer. Freelancer sind in der Regel von der Gewerbeertragsteuer ausgenommen und müssen daher keine Gewerbeertragsteuererklärung einreichen.

Allerdings heißt das nicht, dass Händler insgesamt mehr Steuer bezahlen müssen. Die Gewerbesteuerpflicht stellt lediglich sicher, dass die Gewerbeertragsteuer an die verantwortlichen Kommunen zu entrichten ist und zahlt dafür den (fast) gleich hohen Wert abzüglich ESt.

Der Gewerbesteuerbetrag ist in voller Höhe von den Kommunen zu zahlen, in denen der Unternehmer niedergelassen ist. Die Tatsache, dass Freelancer kein Gewerbe anmelden müssen, bedeutet nicht, dass sie sich um nichts kümmer. Du kannst dir nur die Fahrt zum Handelsbüro ersparen. Statt dessen sollten Sie gleich zu Punkt 5 übergehen, den Formular zur Steueranmeldung ausgefüllt und an das Steueramt geschickt werden.

Dies müssen Sie als Freelancer selbst tun, da die Steuerbehörden im Gegensatz zu Handwerkern sonst nichts von Ihrer Umgründung erfahren. Auch für Freelancer ist eine Handelsregistereintragung nicht erforderlich. Wird die Firma eines Freelancers so groß, dass sie ein "kaufmännisch gegründetes Unternehmen" benötigt, ist sie in der Praxis in der Tat nicht mehr eine Freiberuflertätigkeit, sondern eine Unternehmertum.

Im vorliegenden Falle muss ein Handel registriert werden. Inwiefern dies der Fall ist, erfahren Sie im Folgenden im Bereich des Handelsregisters. Freelancer sind in der Regel keine Zwangsmitglieder der Industrie- und Handwerkskammern, da viele Berufe eigene Handwerkskammern haben (z.B. die Anwaltskammer, die Kammer der Architekten oder die Kammer der Steuerberater). Wer mit einem Freizeitbeschäftigung viel verdient, muss kein Unternehmen anmelden.

Sie werden nur dann als Trade betrachtet, wenn Sie die tatsächliche Absicht haben, einen Gewinn zu erzielen und wenn Sie Ihre Aktivität dauerhaft ausüben. Wer also in seiner freien Zeit schreiben und seine Beiträge in seinem persönlichen Weblog veröffentlichen möchte, ist kein Unternehmen. Die Steuerbehörde meldet sich in diesem Falle zum Thema Basteln und klassifiziert die Aktivität als Basteln.

Sie müssen diese Aktivität in jedem Falle deklarieren und auf das Einkommen Steuern zahlen. Dies trifft auf YouTuber zu, auf Weblogger mit geschäftsorientierten Blogen, auf Instagram-Kanäle, die durch Anzeigenbuchungen oder auf Online-Händler auf E-Bay, Amazon oder Nischen-Websites wie z.B. Bekleidungskreiselfinanzierungen. Sind Sie mit Ihrer Online-Aktivität selbstständig, sollten Sie sich auf jeden Falle mit dem Themenbereich befassen und Ihre selbständige Erwerbstätigkeit anmelden.

In diesem Zusammenhang möchte ich immer wieder die Problematik der Registrierung von Kleinunternehmen hören und lesen. Auch wenn ich nicht weiss, woher der Legende kommt, ist ein kleines Geschäft kein anderes Geschäft und der Registrierungsprozess ist wie jedes andere Geschäft. Sie geht noch weiter: Das englische Wort small business existiert im Steuer- und Wirtschaftsrecht überhaupt nicht.

Betrachtet man eine Begriffsbestimmung für Kleinunternehmen, so ist vor allem die Interpretation zu finden, dass Kleinunternehmen Betriebe sind, die nicht unter das Handelsgesetzbuch fallen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Registrierung von Gewerbebetrieben. Kleine Betriebe müssen auch ein Gewerbe anmelden und beim Steueramt anmelden. Auf den Eintrag ins Firmenbuch kann nur vollständig und ohne weiteres verzichtet werden.

Manchmal wird ein kleines Unternehmen mit der Regelung für kleine Unternehmen konfus gemacht. Das Kleinunternehmensgesetz, das nur die Mehrwertsteuer zum Gegenstand hat, hat nichts mit einer besonderen Unternehmensform zu tun und darf nicht mit der obigen Begriffsbestimmung vermischt werden. Freelancer benötigen keine Gewerbemeldung, sie müssen sich nur beim Steueramt anmelden. Jeder andere muss sich als Unternehmen anmelden, auch wenn es sich nur um eine Nebentätigkeit aufbaut.

Sie gelten als ein Unternehmen, und zwar rascher, als Sie denken. Wenn Sie mit einer Aktivität dauerhaft viel verdienen, sollten Sie überprüfen, ob Sie für das Steueramt selbstständig sind. Mit einem so genannten Kleinunternehmen hat die Kleinunternehmensverordnung nichts zu tun. Sogar kleine Unternehmer müssen ein Unternehmen anmelden. Step 2: Der passende Moment - Wann muss das Unternehmen registriert werden?

Nach der Klärung, wer einen Handel überhaupt registrieren muss, kommen wir zur Fragestellung, wann der Handel registriert werden soll. Die Handelsvorschriften sehen diesbezüglich eine klare Regulierung vor: Sobald eine Geschäftstätigkeit begonnen wird, muss ein Gewerbe gemeldet werden. Daher muss die Eintragung des Unternehmens zwischen den Punkten 2 und 3 stattfinden.

Obwohl die Unternehmensidee und der Geschäftsplan von Bedeutung sind, sind sie noch nicht Teil der tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität. Aber sobald Sie als Selbstständiger auftreten, einen Vertrag abschließen oder eine Investition tätigen, sind Sie bereits wirtschaftlich aktiv. Deshalb sollten Sie Ihr Unternehmen zuerst registrieren. Bei einer späteren Registrierung kann es zu Geldbußen und Zuzahlungen kommen.

Sie machen sich auch das tägliche Brot unnötigerweise schwerer, denn in vielen Fällen benötigen Sie einen Gewerbenachweis oder Ihre Steueridentifikationsnummer. Sie erhalten diese jedoch erst, wenn Sie Ihr Unternehmen registriert haben und sich beim Steueramt eintragen. Der Beginn Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit ist nicht der Tag der Eintragung des Unternehmens, sondern der Tag, an dem Sie Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Sie sollten diesen Tag auch im Gewerbeanmeldeformular eintragen. Selbst wenn es Sinn macht, Ihr Unternehmen so schnell wie möglich zu registrieren, fallen Ihnen oft Aufwendungen an, bevor Sie Ihr Unternehmen registrieren. Die Gründungsmitglieder können diese Aufwendungen beim Steueramt in Gestalt von voraussichtlichen Betriebskosten einfordern, wodurch sie ihre zukünftigen Unternehmenserträge reduzieren und die Einkommenssteuer einsparen. Weil die Aufwendungen in dem Jahr, in dem sie anfallen, von der Steuer absetzbar sind, ist es am einfachsten, Ihr Unternehmen in dem Jahr zu registrieren, in dem die ersten Aufwendungen anfallen.

Der BFH hat jedoch bereits mehrmals bekräftigt, dass es auch möglich ist, Aufwendungen zu schätzen, die bis zu drei Jahre vor dem Tag der Unternehmensgründung anfallen. Dazu sollten Sie alle Quittungen und Zahlscheine (Kontoauszüge) aufbewahren und eine korrespondierende Gewinnfindung (in der Praxis eine Einnahmenüberschussrechnung) vornehmen. Sie sollten Ihr Unternehmen registrieren, bevor Sie mit der Geschäftsabwicklung beginnen.

Die Nichteintragung eines Unternehmens kann zu einer Geldstrafe von bis zu 3600 EUR führen. Sie sollten dazu neigen, Ihr Unternehmen zu frühzeitig und nicht zu spat zu registrieren. Bereits vor der Registrierung Ihres Unternehmens können Sie alle mit der Gründung eines Unternehmens verbundenen Kosten und Ihre zukünftige Unabhängigkeit abziehen. Diejenigen, die völlig unerwartet zum Handelsamt gehen und glauben, dass sie ihren Gewerbeausweis umgehend erhalten, werden oft entmutigt sein.

Für die Eröffnung und den Betrieb eines Unternehmens sind in vielen Industrien und Sektoren gewisse Zugeständnisse und Bewilligungen erforderlich. Damit Sie nicht unnötig zum Gewerbesteueramt gehen müssen, sollten Sie sich vorab erkundigen, ob Sie für Ihre Unternehmensidee eine Genehmigung brauchen. Für Handwerksbetriebe braucht man eine Handwerkerkarte oder eine Visitenkarte für handwerkliche Unternehmen, die man bei der Handwerkerkammer erhält.

Für die kommerzielle Personentransporte (z.B. Taxi- und Busfahrer), die Sie beim Gewerbesteueramt oder beim Regionalrat beantrag. Die Handelsregelungen sind prinzipiell immer bindend, können aber vor Ort durch Erlasse ergägen. In der Regel ist dies ein Nachweis über fachliche Kompetenz und persönliche Tauglichkeit (z.B. kein Strafregister).

Diese muss explizit erklären, dass Sie die Berechtigung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit haben (Arbeitserlaubnis). Zur Klärung der Frage, welche Zertifikate und Zulassungen Sie für die Registrierung Ihres Unternehmens benötigen, wenden Sie sich am besten unmittelbar an das Gewerbesteueramt oder lassen Sie sich von der lokalen Industrie- und Handelskammer beraten. In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich an das Gewerbesteueramt zu wenden.

Für die Registrierung eines Unternehmens benötigen Sie in vielen Bereichen Bewilligungen und Erleichterungen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Bedingungen in Ihrer Industrie bestehen und welche Zugeständnisse Sie für eine selbständige Tätigkeit benötigen. Bei einem kurzen Gespräch mit der IHK oder dem Handelsbüro soll Ihnen ein erster Einblick vermittelt werden. Nach Klärung, ob Sie ein Unternehmen anmelden müssen und alle notwendigen Lizenzzertifikate gesammelt haben, kommen wir zur eigentlichen Unternehmensregistrierung.

Wir empfehlen, das Gewerbeanmeldeformular vor dem tatsächlichen Datum auszulesen und zu Haus ausgefüllt zu haben. Wenn Sie nicht alles verstanden haben, sollten Sie sich die gestellten Aufgaben vorab merken und mit dem Handelskaufmann absprechen. Welcher Amtsträger für die Registrierung Ihres Unternehmens verantwortlich ist, sollte zuvor im Netz recherchiert werden.

Abhängig vom Land wird die Gewerbemeldung von der Kommune oder der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkerkammer durchgeführt. So sind in Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz die Kammer und in den meisten anderen Ländern die Kommunen verantwortlich, in denen das zu gründende oder zu gründende Untenehmen ansässig ist. Der Handel muss immer vom Händler selbst registriert werden.

Wenn Sie eine Personengesellschaft oder Gesellschaft gründen, müssen die entsprechenden Partner oder Geschäftsleiter die Unternehmensregistrierung durchlaufen. Zum aktuellen Zeitpunkt reichen Sie das "Gewerbeanmeldeformular" mit allen zusätzlichen notwendigen Zertifikaten an den Sekretär des Handelsbüros ein. In der Regel können Sie Ihren Gewerbenachweis gleich mitbringen. Streng genommen ist die Gewerbeberechtigung nur ein unterschriebenes und abgestempeltes Antrag.

Es ist für Sie die behördliche Genehmigung, Ihr Unternehmen zu führen. Die Form "Gewerbeanmeldung nach 14 GE oder 5c GEO", mit der jeder Unternehmensgründer sein Unternehmen einträgt, ist aus nur einer einzigen Folie zusammengesetzt und weitgehend selbstverständlich. Um Ihr Unternehmen zu registrieren, müssen Sie angeben, welche Aktivitäten Sie durchführen möchten. Weil Sie jede Veränderung Ihres Gewerbes dem Handelsbüro melden müssen, kann es sehr lästig sein, wenn Sie in diesem Bereich zu greifbar geworden sind.

Eine so breite Formel gibt Ihnen später in Ihren Aktivitäten mehr Freiraum und Sie müssen nicht so rasch zum Handelsamt zurücklaufen, um den Unternehmenszweck zu verändern. Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen als Einzelkaufmann anmelden und nicht selbst im Firmenbuch eingetragen sind, ist der Firmenname Ihres Betriebes von Bedeutung. In der Form der Gewerbeanmeldung müssen Sie unter anderem angeben, ob Sie Ihr Unternehmen neben- oder hauptberuflich niederlassen wollen.

In der Regel sollten Sie sich daran erinnern, dass alles, was unter 18 Stunden pro Tag arbeitet, als Teilzeitarbeit betrachte. Die Frage, ob Sie beim Gewerbesteueramt selbst auftreten müssen oder nicht, ist von Ihrer Community abhängig. Bislang ist es nur Berlin gelungen, die vollständige Gewerbemeldung online anzuzeigen. Dazu müssen Sie das dafür vorgesehene Online-Formular verwenden: Registrieren Sie Ihr Unternehmen online.

Bei anderen Kommunen ist es derzeit nur möglich, das Anmeldeformular für Ihr Unternehmen online auszudrucken. Auch in anderen Kommunen ist es möglich, das Formblatt per Brief zu versenden. Dadurch ersparen Sie sich die Anreise zum Gewerbescheinamt und können Ihre Zeit vernünftiger einteilen. Zukünftig wird es wahrscheinlich in jeder Kommune möglich sein, ihr Geschäft online zu registrieren.

Die Höhe der Gebühren für die Gewerbemeldung hängt davon ab, wo Sie wohnen. Sie werden von Ihrer Kommune bestimmt und bewegen sich zwischen 10 und 60 EUR. Dazu gehört jedoch nur die bloße Gewerbesteueranmeldung bei der Kommune oder der IHK/HWK. Weil Sie in vielen Industrien vor der Registrierung eines Unternehmens verschiedene Beweise und Zertifikate vorlegen müssen, können die Gründungskosten erheblich steigen.

Der Gewerbeschein muss bei Ihrer Kommune oder der IHK/HWK vor Ort eingereicht werden. Es ist in einigen Kommunen bereits möglich, ein Unternehmen per Post oder online zu registrieren. Es ist am besten, das Anmeldeformular für Unternehmen vorab auszufüllen und zum Treffen mit:Formular für die Unternehmensregistrierung mitzubringen. Nach der Registrierung Ihres Unternehmens ist nicht alles erledigt.

Sie haben nur Ihren Gewerbenachweis, aber Sie benötigen noch andere Zahlen und Nachweis. Bei der Gewerbeanmeldung werden z.B. das Steueramt und die zuständigen IHKs oder die HWKs über das Entstehen eines neuen Gewerbebetriebs benachrichtigt. Darüber hinaus werden das Staatsstatistikamt und die Gewerbeaufsichtsbehörde darüber unterrichtet, dass Sie nun geschäftlich aktiv sind.

Sie müssen für diese Anwendungen nichts tun. Nachdem das Steueramt über Ihre selbständige Tätigkeit unterrichtet wurde, erhalten Sie einen Steueranmeldungsbogen, den Sie ausgefüllt und zurücksenden müssen. Um den gesamten Vorgang zu verkürzen, können Sie den Fragenkatalog auch downloaden und selbst beantworten und unverlangt an das Steueramt einsenden.

Falls das Steueramt alle Ihre Daten hat, erhalten Sie eine Steuer-Nr. für Ihre Einkommenssteuer, Gewerbeertragsteuer, Umsatzsteuer. Weil Sie diese Steuer-Nr. benötigen, um richtige Belege zu erstellen, sollte es in Ihrem Sinne sein, den Fragenkatalog zur Steueranmeldung so rasch wie möglich ausgefüllt und an das Steueramt zurückzusenden. Nach erfolgter Registrierung beim Steueramt ist Ihr Unternehmen registriert und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.

Gelegentlich ist es auch hilfreich, das Steueramt zu kontaktieren und sich zu erkundigen. Bei der Gewerbeanmeldung wird nicht nur das Steueramt informiert. Außerdem empfängt die zuständiges Büro eine Benachrichtigung vom Handelsbüro und schickt Ihnen dann ein Anmeldeformular, das Sie bitte vollständig ausgefüllt und absenden. Meistens ist für Sie entweder die Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) verantwortlich.

Aber die Debatte (bisher) bringt nichts und du sollst deine Kraft auf etwas anderes konzentrieren, besonders in der Startphase. Für Existenzgründer organisiert die IHK immer wieder Fachseminare Networking-Treffen für Entrepreneure, bei denen Sie als Selbstständige kostenlos daran teilhaben können. Darüber hinaus ist die IHK für die Ausbildungsdurchführung verantwortlich und ist Ihr erster Kontakt, wenn Sie einen Praktikanten suchen.

Sie müssen nur dann in das Firmenbuch eintragungsfähig sein, wenn Ihre Gesellschaft einen nach Typ oder Geltungsbereich gewerblich ausgerichteten Betrieb benötigt (Definition aus dem Handelsgesetzbuch). Dieser Wortlaut läßt Interpretationsraum und stellt sicher, dass nicht immer ganz eindeutig ist, wer in das Firmenbuch einzutragen ist. Nach diesen Gesichtspunkten wird geprüft, ob Ihr Betrieb gewerblich betrieben werden muss (und Sie müssen im Firmenbuch eingetragen sein).

Wenn Sie diese Grenzwerte unterschreiten, brauchen Sie sich nicht mit dem Firmenbuch zu befassen. Sollten Sie sich nicht sicher sein und sich den geforderten Werten nähern, können Sie sich an die jeweilige Industrie- und Handwerkskammer oder Handwerkerkammer für eine Bewertung unterbreiten. Hinweis: Wenn Sie keine Einzelunternehmung, sondern eine OG, Kommanditgesellschaft oder Körperschaften wie eine UG, Gesellschaft oder AG gründen, müssen Sie sich immer im Firmenbuch anmelden - ungeachtet Ihrer Fluktuation oder Mitarbeiterzahl.

Sie haben mit der Gewerbemeldung, der Eintragung beim Steueramt, der Eintragung bei der IHK und/oder HWK und dem Handelsregistereintrag die wesentlichen Aspekte der Niederlassung behandelt. Sie werden jedoch feststellen, dass dies auch nicht das Ende der Geschichte ist und dass andere Institutionen, Vereine und Autoritäten Sie kontaktieren werden und gerne Registrierungen und weitere Auskünfte von Ihnen erhalten würden.

Dabei sollten Sie immer im Einzelnen überprüfen, ob es wirklich eine rechtliche Verpflichtung gibt und ob Sie durch eine Registrierung einen Vorteil haben. Jeder Betrieb in Deutschland muss sich bei der Arbeitgeber-Haftpflichtversicherung anmelden. Sie sollten daher zunächst feststellen, welche Jobgenossenschaft für Sie verantwortlich ist und sich nach der Gewerbeanmeldung bei dieser Jobgenossenschaft anmelden.

Der Eintrag sollte innerhalb von sieben Tagen nach der Registrierung Ihres Unternehmens stattfinden. Weiterführende Angaben darüber, welcher Berufsverband für Sie verantwortlich ist, finden Sie auf der Website des DGUV -[Deutsche Lawliche Unfallversicherung] (www.dguv.de). Wer Arbeitnehmer beschäftigen möchte, sollte sich auch als Unternehmer bei der Agentur für Arbeit anmelden und eine Firmennummer eintragen.

Deshalb sollten Sie diesen Vorgang nicht zu lange verzögern, da Ihre Angestellten auf ihr Lohn wartet. Selbst wenn dieser Aspekt nicht in direktem Zusammenhang mit der Gewerbemeldung steht, sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie von der GKV befreit werden und eine private Versicherung abschließen wollen.

Eine einmalige Registrierung beim Gewerbesteueramt reicht nicht aus. Auch neue Gesellschaften müssen beim Steueramt, der Fachkammer und der obligatorischen Krankenkasse registriert werden. Außerdem sollten sich die Unternehmer bei der Agentur für uns anmelden. Die Steuerbehörde und die Industrie- und Handwerkskammer (HWK) werden vom Handelsamt über die neue Niederlassung unterrichtet und kontaktieren Sie ohne Ihr Einwirken.

Ab einer bestimmten Unternehmensgröße müssen Sie Ihr Vorhaben in das Firmenbuch aufnehmen. Abschließend werden wir kurz auf das Ende Ihrer selbständigen Tätigkeit eingehen und erläutern, wie Sie Ihr Geschäft neu anmelden oder abmelden können. Änderungen, die sich auf Ihren Handel auswirken, müssen Sie prinzipiell der Gewerbeanwaltschaft melden. Dies gilt sowohl für die Kündigung Ihrer Unabhängigkeit, als auch für eine Umzugsmaßnahme ( "Verlegung des Firmensitzes") oder eine Veränderung des Tätigkeitsbereichs.

Der Ablauf der Rückmeldung ist nahezu identisch mit der Registrierung Ihres Gewerbe. In den meisten Handelsstellen gibt es spezielle Formblätter für die Rückmeldung oder Aberkennung. Diese müssen von Ihnen ausgefüllt werden. Am einfachsten ist es, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren, bei dem Sie Ihren Ausweis oder Pass und Ihren Gewerbeausweis vorlegen. Die meisten Handelsbüros verzichteten jedoch vollständig auf Honorare und die Kündigung ist kostenfrei.

Sie müssen, wie bei der Gewerbeanmeldung, das Steueramt nicht gesondert benachrichtigen, da alle Angaben vom Handelsamt an das Steueramt weitergeleitet werden. Anmerkung: Sie sollten sich bewusst sein, dass in vielen FÃ?llen Ihre Zugeständnisse auslaufen, wenn Sie Ihr Unternehmen abmelden. Möchten Sie nur Ihre Unabhängigkeit unterbrechen, sollten Sie das Gewerbesteueramt darüber in Kenntnis setzen, dass Sie eine temporäre Unterbrechung einlegen.