Eröffnung eines Online Shops

Neueröffnung eines Online-Shops

Es ist erledigt: Es ist harte Arbeit, bis die Ballons fliegen können, wenn Sie Ihren eigenen Online-Shop eröffnen. Sie müssen bei der Eröffnung eines Online-Shops aufpassen. Denken Sie daran, einen eigenen Online-Shop zu eröffnen? Sie benötigen Ihren Gewerbeschein, bevor Sie den Online-Shop eröffnen, also zögern Sie nicht.

Online Store Eröffnung: 12 Irrtümer, die Sie verhindern sollten (Teil 2)

Einen Online-Shop zu eröffnen ist ebenso spannend wie das erste Mal die Tür zu einem Geschäft für unsere Gäste zu öffnen. Diejenigen, die gut planen und sich detailliert informieren, werden diese 12 Irrtümer unterlassen. Sie wollen zu viel wissen und zwingen unsere Gäste, immer ein Benutzerkonto einrichten. Wenn Sie sich nicht durch viele Informationsseiten kämpfen wollen, werden Sie nicht zu Ihrem Auftraggeber.

Das beunruhigt die Gäste. Es ist daher notwendig, die Erklärung zum Datenschutz sorgsam zu konzipieren, für den Verbraucher leicht zugänglich zu machen und ihn nochmals explizit darauf zuweisen. Sie sollten alles tun, um Rücksendungen zu verhindern, aber es ist für Ihre Kundinnen und Kunden einfach zu machen. Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen: alle Informationen?

Herstellergarantie und Herstellergarantie sind zwei Paare von Schuhen. Der Garantiefall ist rechtlich festgelegt. Sie müssen die richtigen Daten an Ihre Kundschaft weiterleiten. So steht der Eröffnung Ihres Online-Shops nichts mehr im Wege!

Die unklare rechtliche Situation und die daraus folgende Unsicherheit

Einen Online-Shop zu eröffnen ist eine Möglichkeit, den Wunsch nach Unabhängigkeit zu realisieren. Mit neuen Software-Lösungen ist es heute leicht, einen Online-Shop zu führen und Menschen ohne umfangreiche IT-Kenntnisse in die Lage zu versetzen, ihr Vorhaben durchzusetzen. Aber was geschieht, wenn der Besteller die Waren nicht bekommt, die Waren beim Besteller ankommen oder wenn der Besteller in einem anderen Land Europas wohnt?

Die Anforderungen an Online-Shops in der Schweiz entsprechen nicht in jeder Hinsicht den EU-Richtlinien für E-Commerce, so dass die Situation für Shopbetreiber und Konsumenten in der Schweiz unübersichtlich ist. Es ist jedoch insbesondere für den deutschen Sprachraum vorstellbar, einen gemeinsamen Online-Shop einzurichten, der die gesetzlichen Eigenheiten, zum Beispiel in Deutschland, unmittelbar berücksichtigt.

Dadurch erhöht sich der potenzielle Kundenstamm und die Shopbetreiber sind legal auf der sicheren Seite. 2. Die folgende Anleitung zeigt, welche rechtlichen Aspekte die Anbieter eines Online-Shops berücksichtigen müssen. Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Eröffnung eines Online-Shops zu berücksichtigen? Anders als die europäische Nachbarschaft sind schweizerische Kunden beim Online-Shopping gemäss dem Beitrag "Rechtliche Anforderungen an schweizerische Online-Shops" weniger gut abgesichert.

Die internationalen Geschäfte, die ihre Waren in der Schweiz verkaufen, gewähren den schweizerischen Verbrauchern in der Regel auf freiwilliger Basis die schärferen Verbraucherrechte. So müssen sich beispielsweise schweizerische Online-Händler an das deutsche Recht halten, wenn sie ihre Waren nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland vertreiben wollen. Durch die verwirrende Gesetzeslage und die Fragestellung, wann ein Online-Shop, der sein Sortiment für Auslandskunden eröffnet, auch fremdes Recht einhalten muss, besteht Unsicherheit sowohl bei den Verbrauchern als auch bei den Shopbetreibern.

In der Schweiz umfasst der Begriff des Verbraucherschutzes alle Maßnahmen und Bemühungen zum Schutze von Menschen, die als Konsumenten Leistungen oder Waren in Anspruch nehmen. Die Konsumenten brauchen diesen Versicherungsschutz, weil sie den Produzenten aus Mangel an Fachwissen oder Information nachstehen. Der Online-Handel hat es den Verbrauchern ermöglicht, Waren oder Leistungen aus anderen Ländern Europas zu beziehen.

Zum bestmöglichen Schutz dieser Konsumenten wurden die Verbraucherschutzbestimmungen des Europarechts weiterentwickelt. Beim Online-Shopping sind viele Konsumenten unsicher. Da der Online-Handel ein relativ neuer Bereich ist, sind viele Verordnungen erst in jüngster Zeit entstanden oder in einigen Staaten, wie z.B. der Schweiz, nicht immer die vollständigen EU-Richtlinien übernommen worden.

Konsumenten aus dem In- und Ausland, die zum Beispiel bei einem schweizerischen Online-Händler ordern, sind daher über ihre Rechte und Verpflichtungen unsicher. So können sich zum Beispiel schweizerische Konsumenten, die in Deutschland ordern, sicher sein, weil in Deutschland die EU-Richtlinien zur Anwendung kommen, was zu mehr Klarheit für die Konsumenten führt. Shopbetreiber aus der Schweiz müssen sich daher mit dem ausländischen Recht befassen, wenn sie ihre Waren in einem bestimmten EU-Land vertreiben wollen.

Die gesetzlichen Anforderungen an Online-Shops in der Schweiz werden immer komplexer und basieren in der Regel auf den Richtlinien des E-Commerce, so dass es für Anbieter von Online-Shops und Start-ups empfehlenswert ist, einen Online-Shop auch nach den Richtlinien des E-Commerce zu eröffnen. So bietet sie ihren Abnehmern auf freiwilliger Basis die in Deutschland bereits bestehenden Verbraucherrechte an.

Aber welche Irrtümer sollten bei der Eröffnung eines Online-Shops verhindert werden? Beiliegend eine Übersicht: Seit dem 1. April 2012 sind schweizerische Online-Shops gemäss UWG dazu angehalten, ein eigenes Logo für ihren Internet-Auftritt zu erstellen, gemäss dem Beitrag "Neue Leitlinien für Online-Shops". Das obligatorische Abdrucken hat den Vorteil, dass der Konsument auf einen Blick sieht, mit wem er es zu tun hat, d.h. wer der Anbieter des Online-Shops ist.

Zum anderen muss eine ladbare Adresse vorliegen, damit bei Bedarf Rechtsansprüche gegen den Anbieter des Online-Shops gerichtlich geltend gemacht werden können. Das neue Impressum der Schweiz basiert auf den Richtlinien des E-Commerce. Da die meisten Online-Shops ihre Waren aber auch in anderen Ländern Europas vertreiben, ist es sinnvoll, bei der Gestaltung der AGB das EU-Recht zu berücksichtigen.

Aus diesem Grund sollen diese europäische Richtlinie, auch wenn sie nur eingeschränkt für die Schweiz gilt, nachfolgend umgesetzt werden. Vorstellbar ist aber auch eine Differenzierung innerhalb der AGB' und die Vereinbarung unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten für Aufträge von schweizerischen und ausländischen Abnehmern. Auf eine vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie wurde für schweizerische Online-Shops vollständig verzichtet. 2.

Illegale Bestimmungen, wie sie zum Beispiel in Deutschland Anwendung finden, schließen ein: Auch wenn die "graue Liste" und die "schwarze Liste" in der Schweiz nicht anwendbar sind, droht die Nichtzulässigkeit solcher Bestimmungen durch Gerichtsbarkeit. Die BR-News schreibt: "Dennoch sind verschiedene Verfasser der Meinung, dass die Bestimmungen der "grauen Liste" im Annex der jeweiligen EU-Richtlinie auch in der Schweiz - jedenfalls vermutlich - ineffizient sind.

Selbst wenn diese Auffassung zurückgewiesen werden soll und eine schlüssige Umsetzung der "grauen Liste" bereits durch die Verpflichtung zur Beachtung aller Sachverhalte und aller vertraglicher Rechte und Verpflichtungen auszuschließen ist, droht, dass die Bestimmungen von den schweizerischen Behörden für nicht zulässig befunden werden, wenn solche Bestimmungen in die AGB aufgenommen werden.

Deshalb ist z. B. bei unilateralen Veränderungsrechten, automatischer Vertragsverlängerung, Aufrechnungsverboten und unilateralen Vertragsstrafen umsichtig. Dies kann z.B. durch einen entsprechenden deutlichen Verweis auf die anwendbaren AGB bei Vertragsschluss erfolgen. Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung der Allgemeinen Bedingungen, die den Umfang, den Vertragsschluss und die Auslieferung beinhalten.

Das Lieferdatum muss vom Onlinehändler angegeben werden. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Online-Shops ihre Artikel immer auf Lager haben. Das bedeutet, dass die Ware innerhalb von fünf Tagen verfügbar sein sollte. Hält der Einzelhändler diese Frist nicht ein und erleidet der Kunde dadurch einen Schadensersatzanspruch.

Der Online-Händler ist in der Schweiz nur dazu angehalten, seinen Kundinnen und Kunden Rückgaberechte zu erteilen. Wenn schweizerische Online-Händler ihre Waren auch nach Deutschland vertreiben wollen, ist es sinnvoll, das Recht auf Rückgabe im eigenen Lande zu bieten und das Rücktrittsrecht exklusiv für den deutschen Markt zu verankern. Der Online-Händler ist zur Abgabe einer Erklärung zum Datenschutz angehalten, wenn es sich um Verbraucherdaten handelt.

Auch wenn er seine Waren nur innerhalb der Schweiz vertreibt, findet diese Bestimmung Anwendung. Sollten die Angaben ausschliesslich zur Bearbeitung des Bestellvorgangs verwendet und nur an Firmen weitergeleitet werden, die an diesem Prozess mitwirken, genügt es, den Konsumenten zu unterrichten. Eine Weitergabe der Angaben an Dritte bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

Der Preis muss richtig sein und in CHF ausgewiesen werden. Wenn der Kunde die Option hat, seine Zahlung per Karte vorzunehmen, sollten auch die dort angefallenen Kosten für ihn sichtbar gemacht werden. Shopbetreiber verwenden oft Newsletters zur Bindung von Neukunden. Unglücklicherweise ist es in der Regel so, dass der Kunde diesen Rundbrief erhält, sobald er seine E-Mail-Adresse in ein dafür vorgesehenes Eingabefeld auf der Webseite des Providers eingegeben hat.

Aus diesem Grund wird für Online-Händler das Double-Opt-In-Verfahren empfohlen. Derjenige, der dieses Vorgehen anwendet, schickt dem Auftraggeber zunächst nur eine Email mit einem Bestellbestätigung. Vor allem beim Online-Shopping sind Fotos und Filme von Bedeutung, denn nur so kann sich der Konsument einen Überblick über das Angebot verschaffen. Wenn ein Online-Händler seine Waren nur innerhalb der Schweiz anbietet, findet schweizerisches Recht Anwendung.

Allerdings ist der Konsumentenschutz in der Schweiz weit weniger formuliert als in anderen EU-Ländern wie Deutschland. Der Grossteil der schweizerischen Online-Händler folgt bereits den E-Commerce-Richtlinien und bietet ihren schweizerischen Kundinnen und Kunden damit auf freiwilliger Basis mehr Übersicht. Online-Händler, die ihre Waren auch in anderen europäischen Ländern vertreiben wollen, sollten die Gesetze des betreffenden Staates beachten.

Bei einem Online-Händler sagt uns Offenheit viel aus. Wenn dem Konsumenten alle wesentlichen Daten zugänglich sind, deutet dies in der Regel auf einen angesehenen Online-Shop hin.