Zur europaweiten einheitlichen Regelung gibt es seit 2003 die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie). Es wurde 2005 in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgestellt. Dies wurde durch die Novelle des Elektrogesetzes vom 21. September 2015 in innerstaatliches Recht umgestellt. Im Inland wurde eine gemeinsame Produkthaftung für die Altgeräteentsorgung etabliert.
Das heißt, grundlegende Verpflichtungen bestehen zum einen bei den öffentlichen Entsorgungsbehörden (örE) und zum anderen bei den Produzenten von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Unternehmen ist dazu angehalten, Sammelpunkte für Elektro- und Elektronikaltgeräte zu errichten und diese unentgeltlich zurÃ? Diese erfolgt zurzeit an rund 2000 städtischen Meldestellen. Der Fachhandel kann auch Elektro- und Elektronikaltgeräte aus freien Stücken rücknehmen; seit dem 1. Januar 2016 sind Händler mit einer Verkaufsgröße für Elektro- und Elektronikgeräte von mind. 400m auch dazu angehalten, Elektro- und Elektronikaltgeräte, die nicht mehr als 25cm in einer Außendimension sind, ohne Neuanschaffung (sog. 0:1-Rücknahme) oder alle Elektro- und Elektronikaltgeräte mit Neuanschaffung von neuen Geräten mit im wesentlichen identischen Funktionsumfängen (sog. 1:1-Rücknahme) mitzunehmen.
Auf diese Weise sind die Konsumenten dazu angehalten, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu beseitigen, und unter keinen Umständen dürfen sie diese über ihren Haushaltsmüll verwerten. Auch hier sind die Produzenten für die fachgerechte Beseitigung der zurückgegebenen Elektro-Altgeräte aufkommen. Er trägt die Finanzproduktverantwortung für die Beseitigung der in den Verkehr gebrachten elektrischen Betriebsmittel. Darüber hinaus reguliert die Direktive zur Einschränkung der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, die sogenannte RoHS-Direktive, die Anwendung von bestimmten umweltgefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. In der Direktive wird die Anwendung von bestimmten umweltgefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten geregelt.
In Deutschland wird es durch die Elektrogesetzgebung durchgesetzt. Dementsprechend können vor allem die Substanzen führen, Merkur, Cadmium, hexavalentes Chromium, polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromiertes Diphenylether (PBDE) nur sehr begrenzt in neuen elektrischen Geräten eingesetzt werden. An den städtischen Annahmestellen werden die zurückgenommenen Elektro-Altgeräte in sechs Annahmegruppen untergliedert. In einem Shredder werden die restlichen Komponenten geschreddert und durch Sortier- und Trennprozesse in unterschiedliche Brüche aufbereitet.
Aus den Elektro-Altgeräten wurden am Ende des Aufbereitungsprozesses viele unterschiedliche Brüche hergestellt. Dabei werden die Plastikfraktionen teils zur Energierückgewinnung und teils zur stofflichen Wiederverwertung eingesetzt. Beide, die Alt- und die neue WEEE-Richtlinie, beinhalten einerseits Zielvorgaben für die Sammlung und andererseits konkrete Recycling- und Rückgewinnungsquoten. Seit 2006 ist Deutschland dazu angehalten, der EU-Kommission über die Erfüllung dieser Kontingente zu erstatten.
In Deutschland ist dieses Ergebnis immer gut gelungen. Der in den Jahren 2006 bis 2015 eingesammelte Betrag lag zwischen 6,3 und 9,5 kg. Die Höhe des Wertes beläuft sich zunächst auf 45 v. H. des durchschnittlichen Gewichts der in den drei Jahren zuvor in den Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte. Seit 2019 müssen 65 Prozentpunkte erhoben werden (nach der selben Berechnungsmethode). Im Jahr 2015 erzielte Deutschland eine Erfassungsquote von 42,5 vH.
Zusätzlich sehen die WEEE-Richtlinie und das ElectroG besondere Kontingente für das Recyceln und Verwerten der einzelnen Kategorien von Geräten vor. Je nach Klasse sind für alle Altapparate Rückgewinnungsquoten zwischen 70 und 80 Prozentpunkten und für die gemeinsame Aufbereitung zur Weiterverwendung und Wiederverwertung zwischen 50 und 80 Prozentpunkten zu erziehlen.
Seit 2007 hat Deutschland alle Kontingente erfüllt, hat aber die erforderlichen Kontingente für die Bereiche 1 und 5a im Jahr 2015 nur geringfügig verpasst. Seit 2015 hat WEEE II neue, strengere Kontingente festgelegt, die 2018 aufgrund der Umstellung von 10 auf 6 Klassen wieder angepaßt werden.
Deutschland hat im Jahr 2015 die ab 2016 gültige Erfassungsquote von 45 Prozentpunkten noch nicht ganz gesichert durchgesetzt. Zur Erreichung dieses Ziels und zur Einhaltung der Erfassungsquote von 65 Prozentpunkten ab 2019 sind noch erhebliche Aufwendungen erforderlich. Sie sind besonders belastbar und leisten daher einen besonders starken Beitrag zur gewichtsabhängigen Auffangquote.
Noch immer wissen viele nicht, dass die Rücknahme von Elektro-Altgeräten an Sammelpunkte kostenfrei ist und welchen bedeutenden Anteil sie an der Schonung von Ressourcen haben. Mit einer eWaste App können Konsumenten seit Beginn des Jahres 2013 die nächste Annahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte finden. Die Recyclingerträge für Massenmetalle (Eisen, Kupfer, Metall ) sind bei der Aufbereitung und dem Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten sehr gut.
Weil die primäre Gewinnung von Metall und anderen Ressourcen -relevanten Materialien - oft mit sehr starken Umweltauswirkungen einhergeht, müssen diese Rohmaterialien kontinuierlich rezykliert werden. Das Mischen mit anderen, weniger ressourcenschonenden Elektro- und Elektronikaltgeräten (z.B. Druckern, Kopierern) reduziert den relativen Wertstoffanteil im Strom. In den meisten Kläranlagen werden die alten Geräte durch mechanische Zerkleinerung und anschließende Sortierung in unterschiedliche Brüche zerlegt.
Ungeachtet der insgesamt günstigen Situation beim Recyceln von Elektro- und Elektronikaltgeräten kann die umweltverträgliche Beseitigung einiger Gruppen von Geräten noch optimiert werden. Darüber hinaus ist die komplette Entfernung von FCKW nicht immer gewährleistet, da einige Recyclingbetriebe unter dem Zwang zur kostengünstigsten Beseitigung der Abfälle steht. Dadurch wird das weitere Recyceln schwieriger und es besteht ein zusätzliches Risiko von Verunreinigungen (z.B. Hg. Merkur durch LCD-Hintergrundbeleuchtung).
Dazu müssen frühzeitig genügend Recyclingkapazitäten bereitgestellt und ein entsprechendes Sammelsystem eingerichtet werden. Neben der Begrenzung illegaler Exporte müssen auch die Erfassungsstrukturen und Verarbeitungskapazitäten in den potentiellen Abnehmerländern entwickelt und erweitert werden, um die darin enthaltene Substanz wiederverwerten zu können. Der Grund dafür ist, dass diese Länder auch immer häufiger ihre eigenen Elektro- und Elektronikaltgeräte erzeugen.
Dabei muss eine gesundheits- und umweltgerechte Beseitigung gewährleistet sein. Ressourcenschonung ist jedoch nicht allein durch eine effiziente Wiederverwertung möglich. Weil sich die Recyclingtechnologie immer an die technologischen Fortschritte bei Elektro- und Elektronikgeräten anpaßt. Unter dem Gesichtspunkt des Ressourcenschutzes sollte jedoch immer eine Reduzierung der gesamten Menge an Elektro- und Elektronikaltgeräten angestrebt werden. Wichtigster Ausgangspunkt dafür ist, dass die Kaufbereitschaft der Bundesbürger eine Kehrseite hat.
Mit zunehmender Anzahl von Produkten, die auf den Markt kommen und erworben werden, wird mehr Elektro- und Elektronikaltgeräte produziert. Gemäß der gesetzlichen Abfall-hierarchie hat die Prävention Vorrang vor der Aufbereitung für die Verwertung und Ablagerung.