Allergenkennzeichnung

Kennzeichnung von Allergenen

Die Kennzeichnung der Hauptallergene ist obligatorisch. Sie erfahren, was bei der Allergenkennzeichnung wichtig ist und welche Möglichkeiten es gibt. Ein Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Allergenen und deren praktische Umsetzung. Der Kennzeichnungspflicht für Allergene gilt überall.

Es müssen immer die 14 häufigste Auslösung von Allergie und Unverträglichkeit angezeigt werden.

Die Verpackungen von Nahrungsmitteln müssen immer auf die Verwendung von bestimmten Inhaltsstoffen wie z. B. Erdnüssen oder Sellerie hinweisen, die zu allergischen oder anderen Unverträglichkeiten führen können. Der Verwendungszweck der betroffenen Inhaltsstoffe wird entweder durch das Verzeichnis der Inhaltsstoffe oder durch den Namen des Lebensmittel bestimmt. Dies sind die folgenden Substanzen und Produkte davon, die in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) aufgeführt sind:

Auch für alle allergenen Verarbeitungserzeugnisse der allergenen Lebensmittel und für die in der Herstellung verwendeten Hilfsmittel besteht Labelpflicht. Substanzen, die durch Veredelung oder Herstellung ihr Allergenpotenzial einbüßen, müssen jedoch nicht kennzeichnungsfrei sein. Diese Ausnahmeregelungen sind in Anlage II der Richtlinie (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt. Wenn es keine Zutatenliste gibt, müssen die Substanzen oder Produkte mit der Zusatzbezeichnung "enthält" versehen werden, z.B. "enthält Erdnüsse".

Verweist der Name des Nahrungsmittels deutlich auf diese Substanzen oder Produkte, ist keine Indikation vorgeschrieben. Das LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), das die Verbraucherinformation über Nahrungsmittel verbessern soll, ist seit dem dreizehnten Jahr 2014 in Kraft und schreibt vor, dass in Zukunft gewisse Substanzen, die Allergie oder Unverträglichkeit hervorrufen können (siehe oben), in der Liste der Inhaltsstoffe auf abgepackten Nahrungsmitteln (z.B. farbig hervorgehoben) aufgeführt werden müssen.

Die Neuerung ist, dass die Angabe von Allergenen auch für unverpackte Waren obligatorisch ist (z.B. an der Bedientheke oder im Restaurant). Die Informationen können in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Bei mündlicher Auskunft müssen die schriftlichen Unterlagen auf Verlangen leicht zugängig sein.

Empfehlungen für Maßnahmen zur Allergenkennzeichnung

Sie ist seit dem 16. Januar 2015 offiziell: Die Inkraftsetzung der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung tritt in Kraft und die Aufklärung über Allergene, auch bei Massengütern, wird zur Pflichttat. Profitieren Sie von der Konversion, fördern Sie Ihr Wachstum und verschaffen Sie mir mit Allergieangeboten einen Wettbewerbsvorteil.

Unter dieser Marke werden immer mehr Lebensmittel verkauft, immer mehr Gastronomiebetriebe werden mit Anfragen von Gästen zu kleberfreien Lebensmitteln konfrontiert. Bei der Auswahl der richtigen Lebensmittel achten wir auf die Einhaltung der Vorschriften. Dabei geht es für den Gastronom darum, ob es sich um ein aktuelles und ernsthaftes Anliegen der Besucherinnen und Besucher oder um eine unnötige Verunsicherung in der professionellen Küche durch das Gespräch aufkommt.

Der Allergenhinweis stammt vom 16. Januar, auch wenn noch nicht alle Einzelheiten der Schriftliche Etikettierung sowie die Möglichkeiten der oralen Informationen endgültig geklärt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt rechnet der DEHOGA BV mit dem Inkrafttreten einer nationalen Verordnung durch die Regierung. Allein durch mundliche Informationen wird es ab dem 16. Januar 2014 nicht mehr gehen.

Jedes Unternehmen sollte seine Küchen- und Servicemitarbeiter umfassend über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Allergie und Unverträglichkeit aufklären und das DEHOGA-Poster "14 Inhaltsstoffe und Substanzen, die Allergie und Unverträglichkeit verursachen können" anbringen. Aber auch die Depoga-Broschüre "Gute Wirte für Allergiker" liefert wertvolle Vorinformationen. Zum Beispiel, wenn ein Besucher sagt, dass er gegen Schalenfrüchte geimpft ist, muss sich jeder Angestellte der Wichtigkeit dieser Tatsache bewusst sein.

Jeder Besucher muss über absolute Sicherheit verfügen. Können die Mitarbeitenden keine zuverlässigen Informationen liefern, sollte der Koch kontaktiert werden. Es wird den Unternehmen geraten, alle allergenen Inhaltsstoffe zu ermitteln und diese in schriftlicher Form aufzuschreiben. So können die schriftlichen Informationen beispielsweise in einem eigenen Block bereitgestellt und eine besondere Allergiekarte bereitgehalten werden.

Die Beschriftung im allgemeinen Menü ist möglich, wird aber nach DEHOGA nicht empfohlen. Das könnte bei allergischen Personen zu Reizungen führen und wäre nicht praktikabel. Es hat sich die Zeit geändert: Ein einzelnes, fleischfreies Essen auf der Karte entspricht nicht mehr den Wünschen der Besucher. Kleberhaltiges Kleingetreide ist eines der 14 meldepflichtigen Hauptallergene, die für die neuen Vorschriften zur Allergenkennzeichnung von Bedeutung sind.

Inwiefern kann die abschließende Regelung zur Allergenkennzeichnung praktischer und bürokratischer gestaltet werden? Der DEHOGA hat sich im Zuge einer laufenden Befragung um Hilfe gebeten, um daraus aussagekräftige Vorschläge für Veränderungen zu machen. Der DEHOGA hat aufgrund einer Vielzahl von Fragen drei Fragen zur Allergenkennzeichnung gestellt. Die Vermieter müssen ihre Hausgäste über allergieauslösende Inhaltsstoffe in Lebensmitteln und Getränke aufklären.

Allergieauslöser: Angelika Hoffmann "Mitarbeiterschulung ist sehr wichtig" "Wir werden eine mit Allergenen gekennzeichnete Visitenkarte haben", sagt sie, "aber wir werden sie nur auf Anfrage an Gäste ausgeben. "Allergieauslöser: Robert Drechsel "Das ist das Ende der Freiküche" "Wir sind kein Labor", sagt Drechsel. Das Softwarehaus gastronovi ermöglicht es Restaurateuren, die Allergenkennzeichnung z. B. über ein Zentralsystem in das hauseigene Kochbuch und alle Menüs zu übernehmen, aber auch die Inhaltsstoffe mit den Zulieferartikeln zu verbinden.

Die Firma mediamacher hat mit dem "MenuPublisher" ein Werkzeug entwickelt, mit dem Restauratoren ihre Menüs elektronisch pflegen können. Dies gibt ihnen auch die Chance, sich als Ansprechpartner für Allergien zu profilieren, indem sie alle Zutaten bequem veröffentlichen. Mit Wirkung vom 16. Januar 2009 tritt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft. Bei den für 2015 vorgesehenen zusätzlichen Bundesverordnungen arbeiten die DEHOGA-Bundesverbände jedoch daran, die Implementierung der Regelung in die Betriebe zu erleichter.

Die neue EU-Lebensmittel- Informationsverordnung tritt am 16. Januar 2014 in Kraft: Sie reguliert die Etikettierung von Allergieauslösern in unverpackten Waren. Durch eine gute Menüführung ist es möglich, die Allergenkennzeichnung ohne großen Zeitaufwand zu veröffentlichen. Die Hygienekompetenz des Hygiene-Netzwerks schlägt nach der vierstufigen Methode zur Allergenkennzeichnung folgendes Verfahren vor: Wir verdeutlichen Ihnen, wie die Kennzeichnungspflicht Allergene die Betreuung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter steigern kann und welche die grössten Fallstricke sind.