Weißware Elektrogeräten

Haushaltsgeräte Elektrogeräte

Die Begriffe Weiße Ware, Braune Ware, Rote Ware und Graue Ware sind in Österreich gebräuchlicher. Ein Elektrogerät im allgemeinen Sinne ist ein Gegenstand der elektrischen Nutzung, der gewerblich oder privat genutzt wird. Egal ob Groß- oder Kleingeräte - alle Elektrogeräte müssen getrennt gesammelt und recycelt werden.

mw-headline" id="Definition">definition[Bearbeiten | < Quellcode bearbeiten]

Unter einem elektrischen Haushaltsgerät versteht man ein mit elektrischer Spannung versorgtes Haushaltsgerät für den privaten oder gewerblichen Gebrauch. Mithilfe von Strom können eine oder mehrere Arbeiten durchgeführt werden. Dabei werden die Anlagen unmittelbar aus dem Netz mit Strom gespeist, sind mit Akkus als tragbare Anlagen ausgerüstet oder verfügen über Akkus. Bei Elektrogeräten handelt es sich um Elektroverbraucher. Als Elektrohaushaltsgeräte im weiteren Sinn gelten Elektrohaushaltsgeräte, die von vorwiegend gewerblichen Gebrauchtgeräten oder Automaten zu differenzieren sind[1] Allerdings ist es schwierig, eine deutliche Grenze zu ziehen, zumindest für einige Warengruppen, wie etwa Eigenverbraucher.

Häufig verwendete Gartengeräte (siehe Gartengeräte) sind ebenfalls keine Haushaltsgeräte. Im Falle von Elektrogeräten für den privaten Gebrauch wird zwischen Elektro-Großgeräten (z.B. B. Kühlschrank) und Elektro-Kleingeräten (z.B. B. Haartrockner), vor allem im Küchengerätebereich, differenziert. Haushaltsgeräte (insbesondere Küchengeräte), braune Waren ( "Consumer Electronics"), Grauwaren (Informations- und Kommunikationselektronik). Die Begriffe Weißwaren, Braunwaren, Rote Waren und Rote Waren werden in Österreich häufiger verwendet.

  • Die Begriffe entstammen vor allem den originalen Gehäusefarben der Vorrichtungen: weißer Lack für Haushaltsgroßgeräte (z.B. B. Waschmaschinen), brauner Holzgerüst für Funkgeräte, Heizspulen strahlen rot, und bei ICT waren die Gehäuseformen (z.B. Computergehäuse B) vorwiegend ausgrau. Für elektrische Verbraucher haben diverse Anbieter Fernwirktechnologien z. B. durch Datenübermittlung über das Stromnetz (Powerline) aufgesetzt.

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Ein elektrisches Gerät im allgemeinen Sinn ist ein Gegenstand der Elektroanwendung, der kommerziell oder privat verwendet wird. Elektronische Vorrichtungen werden entweder unmittelbar mit Netzstrom gespeist oder sind als tragbare Vorrichtungen mit wiederaufladbaren Akkumulatoren oder Akkumulatoren ausgerüstet. Elektrohaushaltsgeräte im weitesten Sinn sind alle Hausgeräte, die nicht für kommerzielle Anwendungen verwendet werden oder sich von Geräten abheben.

Hier kann jedoch keine exakte Begrenzung gezogen werden, da viele elektrische Geräte, z.B. Do-it-yourself-Geräte, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich eingesetzt werden können. Ausgenommen von der Gruppe der Haushaltgeräte sind auch Geräte, die vorwiegend für private Zwecke eingesetzt werden: Dabei handelt es sich um elektrische Geräte aller Arten für Haushaltsaufgaben wie Reinigung (Körperpflege), Braten, Heizen, Kochen und Wäsche.

Die Haushaltsgeräte werden in die Kategorien Groß- und Kleinstgeräte eingeteilt! Kleine Vorrichtungen heißen wie: Vorrichtungen wie: Die Herkunft der Benennung ist die klassisch weisse Färbung, die auch als allgemeine Marke für Wasch- und Küchengeräte genutzt wird. Unter " Schwarzer Ware " versteht man alle Produkte, die nicht den üblichen Sicherheitsvorschriften entsprechen und daher im Sinne der Aufgaben eines Händlers nicht marktfähig sind.

Erkennbar sind diese Vorrichtungen an den mangelnden Sicherheitsvorschriften und Kennzeichen wie VDE, CE oder GS. Bei den Elektrogeräten geht der Entwicklungstrend weiter in den Bereich der Netzwerkbildung.