Wenn es nicht reparierbar ist, tauschen wir es gegen das selbe Fahrzeug aus (oder, wenn das Fahrzeug nicht mehr lieferbar ist, gegen ein anderes Modell). Falls wir Ihr Gerät austauschen, gilt für das neue Gerät die ursprüngliche Gewährleistung für den verbleibenden Zeitraum. Für Ihre Gewährleistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Canon EWS (European Warranty System), die dem Gerät beiliegen und hier einsehbar sind.
Ist die aktuelle EWS nur für 1 Jahr gültig, wird sie für Einkäufe in unserem Canon Online Shop auf 2 Jahre verlängert. Ist Ihr EWS bereits seit 2 Jahren oder länger gültig, sind Sie bereits versichert und es kommen nur die EWS-Vorschriften zur Anwendung. Sie haben als Konsument gesetzliche Rechte in Hinblick auf ein fehlerhaftes oder für den beabsichtigten Verwendungszweck ungeeignetes Erzeugnis.
Die hier beschriebenen Herstellergarantien berühren diese Rechtsansprüche nicht. Welche Leistungen sind nicht versichert? Unfall- oder Missbrauchsschäden fallen nicht unter unsere Gratispaket. Wenn Sie Ihr Gerät jedoch wie gewünscht benutzen, werden wir es entweder instandsetzen oder ersetzen. Für welche Artikel gilt der Versicherungsschutz? Für alle Canon Eisenwarenprodukte (siehe Produktbeschreibungen), die über den Canon Official Store vertrieben werden, gilt die 2-jährige beschränkte Garantie*.
Ist die aktuelle EWS nur für 1 Jahr gültig, verlängern wir sie auf 2 Jahre für Einkäufe in unserem Canon Online Shop, wie oben beschrieben. Für jedes Erzeugnis mit 2 oder 3 Jahren EWS wird der gleiche Gewährleistungsschutz gewährt. Nähere Angaben dazu entnehmen Sie bitte Ziffer 9 unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Verbrauchsmaterialien (Druckertoner und Tintenpatronen), Merchandisingprodukte und Fremdprodukte fallen nicht unter unsere 2-jährige Werksgarantie oder EWS. Auch Kleinzubehör wird nicht berücksichtigt (weitere Details sind in den jeweiligen Artikelbeschreibungen enthalten). Durch unsere Gewährleistung werden Ihre gesetzlich festgelegten Rechte nicht eingeschränkt.