Der richtige - und warnschonende Aufbau eines Online-Shops setzt viele Ladenbetreiber vor große Schwierigkeiten. Verwirrend ist die Gesetzeslage, die entsprechenden Vorschriften verändern sich oft, massiven Warnungen entstehen enorme Mehrkosten. Zudem trägt das Gericht durch teils konträre Entscheidungen zu großer Unsicherheit bei Online-Händlern und -Dienstleistern bei. Es werden die gängigsten Störungen aufgezeigt und erklärt, wie man sie vermeidet.
Alle Online-Shops müssen über eine Anbieterkennung (Impressum) verfügen. 2. Darüber hinaus muss eine ladbare Adresse zur Verfügung stehen, damit gegebenenfalls Rechtsansprüche gegen einen Standortbetreiber durchsetzbar sind. Häufigste Irrtümer in Online-Shops sind: In den letzten Jahren hat insbesondere das Rücktrittsrecht immer wieder zu Verwarnungen und großer Unsicherheit bei Online-Händlern gefuehrt.
Hier sind die gebräuchlichsten Fehler: Es gibt sehr viele Irrtümer, die hier mit selbst erstellten AGB oder der nicht geprüften Annahme von Muster- oder Fremdbedingungen gemacht werden können, so dass hier nur einige wenige immer wieder benutzte Paragraphen als Beispiel anführen werden: "Das ist nicht möglich: Viele Shop-Betreiber sind der Meinung, dass es ausreichen würde, wenn Sie Geschäftsbedingungen haben und diese auf der Webseite verlinken.
Das kann z.B. durch einen eindeutigen Verweis auf die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Verknüpfung oder jede andere Informationsmöglichkeit durch den Auftraggeber sowie eine Markierung der notwendigen Zustimmung erfolgen. Das Gericht geht davon aus, dass die in Online-Shops angebotenen Waren unmittelbar vorrätig sind. "Unmittelbar verfügbar" heißt innerhalb von ca. 5 Tagen.
Das heißt nicht, dass die Shop-Betreiber immer alle Waren auf Vorrat haben. Im Falle von Waren, die nicht innerhalb der angegebenen 5 Tage verfügbar sind, muss jedoch die verlängerte Lieferfrist klar angegeben werden. Die Lieferfrist beginnt - je nach Vertragsvereinbarung, z.B. in den AGB - mit der Auftragserteilung durch den Besteller, der Auftragsbestätigung durch den Shop-Betreiber oder dem Eingang der Vorauszahlung.
Häufig auftretende Irrtümer sind das Fehlen von Informationen über längere Lieferfristen oder unzulässiger "ungefähre Angaben" in Bezug auf die Zeit. In der Preisinformationsverordnung ist festgelegt, dass die Preisangaben in Online-Shops richtig und komplett dargestellt werden müssen. Dies gilt andererseits auch für die Angabe der Transportkosten, die immer spezifisch oder für den Auftraggeber kalkulierbar sein müssen (z.B. nach Länderkategorie oder Gewicht).
Nach § 13 des Telemediengesetzes (TMG) müssen dem Verbraucher gewisse Angaben zum Datenschutz gemacht werden. Werden die vom Besteller im Rahmen des Bestellvorgangs gespeicherten Kundendaten nur zur Auftragsabwicklung verwendet und nur dann an Firmen weitergegeben, wenn dies für die Ausführung und Bearbeitung erforderlich ist (z.B. Kreditinstitute und Transportunternehmen), genügt es, den Besteller zu informieren.
Bei Weitergabe von Daten an Dritte muss der Kunde der Weitergabe dieser Daten explizit zustimmen. Shop-Betreiber nutzen oft Newsletters zur Kundentreue. Oftmals erhalten Benutzer den kostenlosen Rundbrief, wenn sie ihre E-Mail-Adresse in ein dafür vorgesehenes Eingabefeld auf der Webseite eintragen. Weil prinzipiell jeder Websitebesucher eine E-Mail-Adresse angeben kann, würde dies dazu führen, dass der Rundbrief an Adressaten verschickt wird, die überhaupt keinen Rundbrief haben.
Aus diesem Grund sollten Newsletters nur im Double-Opt-In-Verfahren verschickt werden. D. h. es wird zunächst nur eine Email mit einem Bestätigungslink an die Emailadresse gesendet. Nur wenn dies vom Adressaten des Newsletters quittiert wird, kann der Versand an diese Anschrift erfolgen. Vor allem Online-Shops setzen auf eine ansprechende Warengestaltung.
Das Spektrum reicht von mehr oder weniger detaillierten Beschreibungen der Produkte über Warenbilder bis hin zu Videoaufnahmen. Shop-Betreiber machen oft mit Angaben wie "24 Monaten Garantie" oder "24 Monaten Garantie" auffällig Werbung. Zuerst einmal sollten Sie sich bewusst sein, dass die Garantien und die Garantien etwas ganz anderes sind. Der Garantiefall ist rechtlich festgelegt und gilt für den Shop-Betreiber als Vertrag.
Weil die rechtliche Garantie im Recht auf Kauf gegenüber Konsumenten sowieso immer 2 Jahre betrÃ?gt, urteilen die Richter Ã?ber Behauptungen wie "24-Monats-Garantie" teilweise als unzulÃ?ssige Anzeige mit SelbstverstÃ?ndlichkeit. Typischerweise verweisen die Betreiber nicht auf die vom Gesetzgeber geforderten Angaben und Garantieschutz.