Die gewerbliche Handhabung von Nahrungsmitteln ist unter anderem im Infektionsschutzgesetz festgelegt (z.B. §§ 42, 43 IfSG). Der " Guide to the safe handling of food " wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit herausgegeben: Es geht um Fragen wie "Warum müssen beim Umgangs mit Nahrungsmitteln spezielle Vorkehrungen getroffen werden? In einer sehr guten Zusammenstellung haben der DfFV und der BfFU e.V. die Richtlinien für eine gute hygienische Praxis im Obsthandel veröffentlicht: Der Fachverband QS Obst-Gemüse-Kartoffeln und die QS Obst-Gemüse-Kartoffeln und die QS Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH in Bonn haben auch einen Richtlinienkatalog für die Qualitätskontrolle der erwähnten Produkte herausgebracht (siehe Anhang).
Hiermit möchte ich einen Online-Shop für nicht verderbliche Lebensmittel einrichten. Brauche ich Informationen zur Nahrungsmittelhygiene? Neben einem fachkundigen Anwalt sind Ihre IHK und die zuständigen Fachverbände, wie der Lebensmittelbundesverband (www.bvlh.net (www)) oder der Deutsche Handelskammertag (www.einzelhandel.de (www)), Ihre wichtigsten Kontakte. Beim Umgang mit Nahrungsmitteln sind prinzipiell die lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu beachten, insb. die Bestimmungen der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) - (www.gesetze-im-internet.de (wwww)).
Die Bestimmungen des 5 Abs. 1 S. 1 LMHV und der Anhang 2 der LMHV finden auf die Einlagerung Anwendung. Gemäß dem Text des 4 Abs. 1 S. 3 LMHV besteht in Ihrem Falle keine Informationspflicht über Nahrungsmittelhygiene. Im Zuge der landesweiten Aktion "eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen" (www) bieten die regionalen eBusiness-Pilotprojekte providerneutrale und praktische ICT-Informationen für Firmen, vor allem für kleine und mittelständische Betriebe.
Das eBusiness-Pilotprojekt hilft Firmen, ICT-Anwendungen zur Effizienzsteigerung und zur durchgängigen Digitalisierung von Geschäftsprozessen zu nutzen.