Hilfsmittel für Querschnittsgelähmte

Hilfen für Querschnittgelähmte

Querschnittlähmung - Ratschläge und Hilfen in Wuppertal Bei Schäden am Rückenmark - in der Regel durch Unfall - handelt es sich um so genannte Querschnittslähmungen. Abhängig von der Größe, in der die betroffene Wirbelsäulenregion liegt, wirkt sich die Lähmung auch auf die darunter liegenden Körperbereiche aus. Dabei tritt der Schnitt entweder vollständig (alle Rückenmarksnerven im Bereich der Erkrankung sind geschädigt) oder unvollständig (nicht alle Gehirnzellen sind betroffen) auf.

Daraus ergibt sich auch, warum Sie sich im Falle einer Querschnittlähmung immer persönlich von einem Fachgeschäft konsultieren lassen sollten, um die bestmögliche Versorgung für Ihre individuelle Lebenssituation oder die Ihrer Verwandten zu eruieren. Mit diesen Hilfsmitteln können Sie bei Querschnittlähmung helfen:

Mit welchem Tool kann ich mich wirklich verbessern?

Hilfsmittel sind in der Krankenrehabilitation aus rechtlicher Sicht vor allem solche Objekte, "die im Einzelnen notwendig sind, um den Heilungserfolg zu gewährleisten, eine drohende Invalidität zu verhindern oder eine Invalidität zu kompensieren, soweit sie nicht als allgemeines Gebrauchsobjekt zu betrachten sind" (§33 SGB V). Auch wenn die Ausgaben für anerkannte Hilfsmittel ganz oder zum Teil von der GKV getragen werden, sind Alltagsgegenstände von den Versicherungsnehmern selbst zu übernehmen.

Ausrüstungen, die eigens für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen entwickelt und von ihnen zu Hause oder zu Hause verwendet werden, sind im Allgemeinen keine allgemeine Ware. Darüber hinaus kann die Kasse auch Spezialgeräte bezahlen, die ein allgemeines Nutzungsobjekt für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nutzbar machen. Die Berechtigung zur Bereitstellung von Hilfsmitteln umfasst erforderliche Umbauten, Reparaturen und Austausch der Hilfsmittel sowie eine Einweisung in deren Anwendung.

Mit welchem Tool kann ich mich wirklich verbessern? Hilfsmittel, die für Querschnittsgelähmte von Bedeutung sein können, sind z.B: Die Pflege liegt in der Verantwortung der Krankenpflegeversicherung (geregelt im SGB XI). Obwohl z. B. die Kosten für Katzen über die Krankenkasse übernommen werden können, sind es Desinfektionslösungen oder Wegwerfhandschuhe nicht. Wenn Sie bereits wissen, welche Hilfsmittel Sie benötigen, benötigen Sie ein ärztliches Verschreiben (Rezept), d.h. der erste Weg geht hier zum Nachfolger.

Darf ich für jede Hilfe, die mir weiterhilft, eine Rückerstattung erhalten? Medizinprodukte werden als "medizinische Notwendigkeit" bezeichnet. Dies kann sich auch auf den Versorgungsumfang erstrecken, z.B. auf den Bedarf an neuen Laufhilfen, da die bisherigen nicht mehr funktionsfähig sind (§33 Abs. 1 S. 4 SGB V). Wenn eine Hilfe ärztlich erforderlich ist, kann der Mediziner diese ärztliche Notwenigkeit in der Ärztlichen Verschreibung rechtfertigen und damit bereits im ersten Arbeitsschritt dazu einladen. Die Kollegen der Krankenversicherungen können die Lieferung besser verstehen, da sie die versicherte Person in der Regel nicht persöhnlich miterleben.

Das Anrecht auf ein Hilfsmittel entsteht nicht zwangsläufig durch die ärztliche Verschreibung, ist aber die Grundvoraussetzung dafür, dass die anfallenden Ausgaben von der Krankenkasse übernommen werden. Letzterer ist berechtigt, jede Regelung einer Beihilfe auf ihre Erforderlichkeit, Zweckbestimmtheit und wirtschaftliche Effizienz zu überprüfen. Sind diese Punkte gegeben, genehmigen die Kassen in der Regelfall alle im Hilfsmittel-Verzeichnis aufgeführten Hilfsmittel, so dass es sinnvoll ist, wenn die zugehörige Hilfsstoffnummer bereits auf dem Rezept erscheint.

Hilfsmittel sind für den Arzt nicht haushaltsrelevant, d.h. sie liegen nicht unter dem ihm pro Patienten zur Verfugung stehenden Haushalt. Ungeachtet des Hilfsmittelverzeichnisses, das nur eine Orientierung ist, können die Krankenkassen auch solche Hilfsmittel übernehmen, die nicht gelistet, aber ärztlich erforderlich sind. Danach bedarf die Regelung einer detaillierten Rechtfertigung.

Die Versicherten der GKV bezahlen in Gestalt eines Eigenbeitrags zehn Prozentpunkte des Preises einer ärztlichen Hilfe, aber nicht mehr als fünf und nicht mehr als zehn E. Im Falle eines kontinuierlichen Konsums, z.B. für Inkontinenzmittel, beträgt der monatliche Bedarf zehn EUR (pro Angabe, Stand Sept. 2015). Im Einzelfall können die Versicherten von der Selbstzahlungspflicht ausgenommen werden.

Wenn ein Hilfsmittel einen Artikel des täglichen Bedarfs, z.B. Orthopädie-Schuhe nach Maß, partiell ersetzen kann, wird der Warenwert des täglichen Bedarfs als Eigenbeteiligung ermittelt (die Befreiung von der Zuzahlung entfällt hier). Für die Eigenbeiträge hat der Zentralverband der GKV eine Empfehlung ausgesprochen, die jedoch nicht bindend ist. Wo bekomme ich meine Hilfe? Sie kooperiert mit Partnern, z.B. gewissen Fachgeschäften, und kann Informationen darüber erteilen, welche dies in einem gewissen Umfeld sind.

Ebenso kann die Kasse bei gewissen Hilfsmitteln einen sehr spezifischen Ansprechpartner vorgeben. Letzterer hat dann in der Regelfall eine Vergabe erhalten und ist befugt, die Gesamtlieferung dieser Beihilfe in einem abgegrenzten Gebiet für einen abgegrenzten Zeitpunkt zu unterbreiten. Das Rezept wird vom Dienstleister an die Versicherung weitergeleitet.