Viele Verträge basieren auf den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, es sei denn, sie werden ausdrücklich in schriftlicher Form akzeptiert. Soweit im einzelnen nicht anders geregelt, ist BGC bestrebt, den Mandanten als Leistung unabhängig und weisungsfrei zu beraten.
Die Entscheidung über Zeit, Typ und Umfang der von BGC vorgeschlagenen oder mit BGC vereinbarten Massnahmen obliegt allein dem Kunden. Auch wenn BGC die Durchführung koordinierter Planung oder Massnahmen durch den Kunden mitbegleitet. Sollte sich die Erfordernis zusätzlicher oder ergänzender Tätigkeiten ergeben, wird BGC den Kunden darauf hinweisen.
BGC verlängert in diesem Falle auch den Vertrag durch Anforderung oder Abnahme der Mehr- oder Ergänzungsarbeiten. Die BGC betrachtet die vom Kunden zur VerfÃ?gung gestellte Information und/oder Dokumentation sowie die Ã?bermittelten Zahlen als vollstÃ?ndig und richtig in ihrer Arbeit. Gleiches gelte, wenn von BGC im Zusammenhang mit dem Auftrag Plausibilisierungen oder Bewertungen durchgeführt werden sollen, die sich ausschließlich auf die vom Kunden zur VerfÃ?gung gestellte Information, Daten oder Dokumente beziehen und deren PrÃ?fung nicht beinhalten.
Die Drittpartei ist damit nicht in den Schutzumfang des Vertrages zwischen dem Kunden und BGC miteinbezogen. Er hat BGC alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Angaben und Dokumente in vollständiger und genauer Form zur Kenntnis zu geben. Kommt der Kunde auf Verlangen von BGC seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nach, ist BGC nach vorhergehender Abmahnung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages befugt, aber nicht dazu gezwungen.
BGC kann in diesem Falle entweder die bis zum Zeitpunkt der Kündigung effektiv erbrachte Leistung oder die gesamte Vergütung bzw. die voraussichtliche Vergütung nach Abzug der durch die Kündigung ersparten Kosten in Rechnung stellen. 3. Er hat BGC gegenüber eine Vollzähligkeitserklärung abzugeben, die bescheinigt, dass die von ihm zur Verfugung gestellte Information und Dokumentation komplett und richtig ist und dass keine Hinweise vorhanden oder bekannt sind, die ihre Vollzähligkeit und Korrektheit in Zweifel zu ziehen vermögen.
Soweit im einzelnen nichts anderes in schriftlicher Form geregelt ist, werden die Dienstleistungen von BGC nach den bei BGC gültigen Tageshonoraren zuzüglich Spesen, Kosten, Zusatzkosten, Tagesspesen etc. abgerechnet und erstattet. Falls von BGC geforderte Anzahlungen, Vorauszahlungen oder andere Forderungen nicht oder nicht in vollem Umfang bezahlt werden, ist BGC bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zur Einstellung weiterer Aktivitäten ermächtigt.
BGC kann in diesem Falle entweder die bis zum Zeitpunkt der Kündigung effektiv erbrachte Leistung oder die gesamte Vergütung bzw. die voraussichtliche Vergütung nach Abzug der durch die Kündigung ersparten Kosten in Rechnung stellen. 3. Die Zeit- und Honorarprognosen der BGC für die Durchführung eines Auftrags sind unverbindlich, da der Zeitbedarf von nicht beeinflussbaren Einflüssen abhängt.
Ist das Überschreiten des voraussichtlichen Zeit- oder Vergütungsumfanges auf Umstände zurückzuführen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. mangelnde Mitwirkung des Kunden), wird der daraus entstehende Zusatzaufwand nach den aktuell geltenden Tageshonoraren der BGC erstattet. Gleiches trifft auf Übertretungen bis zu 30 % zu, sofern sie auf anderen Gründen basieren.
Ist die effektive Bearbeitungsdauer um mehr als 30% länger als die prognostizierte Zeit, hat der Kunde das Recht, entweder den Vertrag zu kündigen und die bis dahin geleistete Arbeit zu den festgelegten Bedingungen zu zahlen oder den Vertrag fortzuführen und die überzogene Zeit nach Angaben von BGC auf Tagesbasis zu zahlen.
Wenn der Kunde kein Konsument ist, kommt er mit der Zahlungsfrist in Zahlungsverzug; eine Zahlungserinnerung ist nicht erforderlich. Bei Unterschreitung des gesetzlichen Zinssatzes ist der Kunde zum Nachweis eines niedrigeren Zinssatzes befugt. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; im übrigen ist die Verrechnung mit diesen Ansprüchen ausgeschlossen. b.
Soweit der Besteller kein Konsument ist, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgesetzt sind. Für den von der BGC vorgeschlagenen Massnahmen ist eine Gewähr für den Gelingen der Maßnahme nicht übernommen worden. Gleiches trifft zu, wenn BGC die Durchführung koordinierter oder empfehlenswerter Pläne oder Massnahmen mitbegleitet. Die BGC ist - soweit der Mandant nicht Konsument ist - nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten haftbar.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht keine Haftungsbeschränkung. BGC haftet nicht, wenn der entstandene Sachschaden auch auf fehlerhafte oder lückenhafte Angaben oder Dokumente des Kunden zurückgeführt werden kann. Gleiches ist der Fall, wenn der Kunde BGC nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme die haftungsbegründenden Sachverhalte mitteilt.
Die Abänderung oder Ergänzung der Bestellung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - mit Ausnahmen von Verlängerungen der Bestellung gemäß Abschnitt 2.c. dieser Geschäftsbedingungen - bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Ein implizites Ändern der Bestellung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht möglich. Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrags oder dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen des Auftrags oder dieser Vertragsbestimmungen nicht beeinträchtigt.
In diesem Falle ist zwischen den Parteien eine rechtlich wirksame Bestimmung zu treffen, die dem Sinne und Ziel sowie dem ökonomischen Ziel der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt für den Falle, dass der Vertrag oder diese Vertragsbestimmungen eine unregelmäßige Vertragslücke enthalten, die durch eine zusätzliche Auslegung des Vertrags geschlossen werden muss.