Eigene Fotos Verkaufen

Verkaufen Sie Ihre eigenen Fotos

Darf ich Fotos privat verkaufen? Sprechen Sie also mit einer Druckerei und nehmen Sie einen gleichen Aufpreis und verkaufen Sie weiter. Verkaufen Sie Ihre eigenen Fotos - Photography Forums Persönliche Fotos mache ich, ich stelle meine Fotos öffentlich auf der Seite von Google dar. Darf ich Fotos verkaufen? Sprechen Sie also mit einer Druckwerkstatt und zahlen Sie den selben Aufschlag.

Darf ich schießen und damit bares Geld machen oder muss ich mich auf jedenfall bei den Steuerämtern eintragen? Zitieren: MrCarban 07.02. 13, 01:58Zum angegebenen Artikel?

Darf ich Fotos verkaufen? Sie können auch Stempel, hausgemachte Konfitüre oder Ihre abgetragene Wäsche verkaufen. Kostenvoranschlag: Kann ich Schießereien machen und damit bares Geld machen oder muss ich mich auf jeden Falle beim Steueramt anmelden? Einkünfte, die die "Herstellungskosten" übersteigen, sind dem Steueramt zu melden. 2. Falls Sie mit Ihrer abgetragenen Wäsche Profit machen sollten, so ist es das.

Zitieren: Marion Bers 07.02. 13, 02:08Zum angegebenen Artikel[quote:3kh6uhif]Kann ich damit schießen und Kohle machen oder muss ich mich auf jedenfall an das Finanzamt wenden? Mit anderen Worten, erst dann müssen Sie sie dem Steueramt mitteilen. Kostenvoranschlag: Marion Bers 07.02. 13, 02:08Zum angegebenen BeitragZitat: HerrCarban 07.02. 13, 01:58Zum angegebenen Betrag? Darf ich Fotos verkaufen?

Sie können auch Stempel, hausgemachte Konfitüre oder Ihre abgetragene Wäsche verkaufen. Zitieren: Hermann Klecker 07.02. 13, 10:54Zum genannten ArtikelEs gibt eine De-minimis-Grenze für zusätzliche wirtschaftliche Einkünfte für Arbeitnehmer. Mit anderen Worten, erst dann müssen Sie sie dem Steueramt mitteilen. Kostenvoranschlag: Hermann Klecker 07.02. 13, 10:54Angebot: Marion Bers 07.02. 13, 02:08Angebot: Jeder Ertrag, der die "Produktionskosten" überschreitet, ist dem Steueramt zu berichten.

Falls Sie mit Ihrer abgetragenen Wäsche Profit machen sollten, so ist es das. Mit anderen Worten, erst dann müssen Sie sie dem Steueramt mitteilen. Auf der einen Seite stoßen die Finanzämter durch Steuerprüfungen bei Vertragsparteien recht verlässlich auf kommerzielle oder freie Erlöse. Das Vorgehen nach einer Kontrollmeldung ist viel weniger spannend, wenn der eigene Bearbeiter bereits Verweise auf diese Aktivität in den Dateien der betreffenden Jahre findet.

Andererseits erfordert die Annahme, dass nach Überschreitung einer Gewinnfreistellungsgrenze die anfallenden Betriebskosten zu berücksichtigen sind, eine Ermittlung der dem Steueramt vorgelegten Gewinne. Diesbezüglich kann ich dem Gedanken nicht notwendigerweise beipflichten, das Steueramt an entscheidungsrelevanten Fakten ersticken zu lassen, ohne ausreichende Begründungen zu haben, um die Benachteiligungen dieses Ansatzes zu rechtfertigen.

Kostenvoranschlag: Marion Bers 07.02. 13, 02:08Jede Einkünfte, die die "Produktionskosten" übersteigen, müssen dem Steueramt mitgeteilt werden. Falls Sie mit Ihrer abgetragenen Wäsche Profit machen sollten, so ist es das. Als die Steuerbehörden dachten, sie wollten für die Erträge aus dem Wertpapierhandel im Privatbesitz die Steuer einziehen, kam den klugen Altersgenossen die nahe liegende Vorstellung, die Einbußen aus dem privaten Gebrauchtwagenhandel auszugleichen - und der BFH entschied am 22. 4. 2008 dafür (Az. IX R 29/06 - so ist es, wenn der Gesetzgeber wieder einmal nicht bis zum Schluss durchdenkt).

Das bedeutet, dass die meisten Altersgenossen auch eine zweite Wäsche haben.