Eigene Bilder Verkaufen

Verkaufen Sie Ihre eigenen Bilder

Auf argato.de haben Sie die Möglichkeit, zeitgenössische Kunst zu präsentieren und erfolgreich zu verkaufen. Und Besucher sind immer auf der Suche nach einzigartigen Fotos für ihre eigenen vier Wände. Die kommen von meinen eigenen Ideen.

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Wir malen Bilder und möchten sie auf einer Website verkaufen. Kann ich sie ohne Gewerbeberechtigung verkaufen? Kann ich sie verkaufen, ohne jemanden nachzufragen? Arbeitet man ausschliesslich für einen ästhetischen Effekt, ist von einer künstlerischen Aktivität auszugehen. Obwohl häufig Experten hinzugezogen werden, um die Aktivität zu beurteilen, insbesondere bei der angewandten Kunst, ist dies bei Malern meist nicht der Fall.

Für den Freiberufler ist es von Vorteil, wenn der Maler eine entsprechende Bildung, vor allem einen Hochschulabschluss hat. Beispiel aus der Rechtsprechung: Im Fall einer Künstlerin, die ihre selbstgemachten Bilder verkauft hat, entschied der BFH gegen die Meinung einer Expertin. Der Sachverständigenausschuss einer staatlich anerkannten Akademie hatte die künstlerischen Aktivitäten des Malers mit der Begruendung zurueckgewiesen, dass die Bilder "kuenstlerisch irrelevant" seien.

Stattdessen wurde entschieden, dass die Einnahmen der Künstlerin aus dem Vertrieb ihrer Bilder Einnahmen aus der künstlerischen Betätigung im Sinne des 18 Abs. 1 Nr. 1 EG sind, da die Bilder mit verschiedenen Sujets, ohne Vorlagen und ohne Hilfe ausländischer Arbeiter entstanden sind und damit mit den im Kunsthandel erhältlichen Gemälden verglichen werden können (BFH 14.8. 80, IV R 9/77, BStBl II 81, 21).

Die eigene Online-Distribution von Kunstgegenständen ist einfach kommerziell. Durch die Selbstdistribution von Bildern im Netz schafft man eine "neue Einnahmequelle", im Unterschied zur Vermittlung von Bildern für individuelle Kunden oder für den Verkauf durch Dritte. Diese bieten sowohl eine freie Tätigkeit als Künstlerin als auch eine kommerzielle Selbstdistribution im Falle der Selbstdistribution an.

Es ist möglich, dass Sie damit eine "trennbar vermischte Aktivität" haben. Ein Freiberufler führt sowohl eine selbständige als auch eine wirtschaftliche Aktivität aus, die für steuerliche Zwecke gesondert zu betrachten ist. Zur getrennten Bearbeitung sind gesonderte Rechnungs- und Rechnungslegung sowie gesonderte Bank- und Kassakonten vorzusehen. Das bedeutet, dass Sie, wenn Ihre kommerziellen und freien Arbeiten separat abgerechnet und gebucht werden können, auch gesonderte Steuerbuchungen haben.

In Ihrer Einkommenssteuererklärung brauchen Sie nur zwei separate (elektronische) Vordrucke für selbständige (= hier freiberufliche) und kaufmännische Tätigkeit. Sie müssen Ihren Berufsstand als Maler beim Steueramt anmelden; Sie müssen ein Unternehmen für den Online-Shop anmelden.